Gemeinnützige Treuhandstiftung für ganzheitliches und autarkes Leben

Klardenker 13.07.2015 Thema Mensch und Person – Sein und Schein

Hallo Klardenker,

in einer meiner Folien zum Thema Rechtsfähigkeit – Staatsangehörigkeit ist eine, die wartet mit einem Wortspiel auf.BRDigen

Nun – hier geht es darum, dass die BRD beerdigt werde und im zweiten Pictogramm der Euro und die EU. In den letzten Tagen wurden dazu wieder ein paar Sargnägel eingeschlagen. Übrigens bedingen BRD und EU einander. Das Ende des einen, folgt jeweils das Ende des anderen. Nur – die beerdigen sich selbst, dazu muss man selbst nicht viel tun. Zum Thema Griechenland empfehle ich, sich einmal den Redebeitrag von Gysi im Bundestag anzuhören. Nicht schlecht.

Er ist hier einmal eingefügt. Es ist eine gute Zusammenfassung der Ereignisse. Ich gehe darauf nicht noch weiter ein, die Meldungen, Kommentare und die Blogs unserer Linkliste sind voll davon. Ich schaue mir in Ruhe das an, wovon wir schon über Jahre reden.

Abschließend möchte ich mich noch einmal unserem hier so oft besprochenen Thema Recht widmen und damit  für mich dieses Kapitel beerdigen. Insofern passt der Gysi, hatte er in einer Replik auf einen Vortrag von mir zum Thema Recht und Staatsangehörigkeit doch angemerkt, dass wir uns nicht so sehr um das Thema Recht kümmern sollten (Das sagt ein Jurist!!!), denn das Problem NWO wird ökonomisch entschieden. Was den zweiten Teil betrifft, hat er meiner Meinung nach Recht, nur erfolgte diese ökonomische Umverteilung teils über juristische Spitzfindigkeiten und Täuschungen. Hier gibt es den echten Handlungsbedarf von unserer Seite, wobei der Schwerpunkt ökonomischer Natur sein sollte.

Wenn man sich über Jahre damit beschäftigt und in die Materie eintaucht, läuft man Gefahr, sich dabei wie ein Eichhörnchen im Geäst der Bäume zu verirren, wo viele vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen. Folgt man aber der Dicke des Astes, erreicht man irgendwann den Hauptstamm. Dann hat man zwar einen Brocken vor sich, aber muss sich logisch nur noch mit einer einzigen Sache befassen. Zum Schluss sollte es wieder ganz klar und einfach sein. Das Thema Staatsangehörigkeit ist dann für Menschen nicht mehr wichtig. Das Thema Rechtsfähigkeit wandelt sich dahin, dass es für den Menschen, verwurzelt im Naturrecht, darum geht, für sein Tun die volle Verantwortung zu übernehmen, dann lebt er dort auch in voller Freiheit.. Er braucht damit weder eine Rechtsfähigkeit und sollte somit niemals Rechtssubjekt sein. Erst mit dem Erwerb der Rechtsfähigkeit entfaltet das Sytem seine volle fatale Wirkung und aus dem Menschen wird, bekennend und identifizierend mit seiner Person, das Rechtssubjekt, auf den nun Millionen Paragraphen niedersausen. Ich kann nicht sagen, ob es ein perfider Plan von Anfang an war oder ob die Menschheit sich einfach so entwickelt hat. Auf jeden Fall konnte es dahingehend genutzt werden, dass sich im Lichte von Recht und Ordnung, also rechtmäßig, dunkle aber clevere Gestalten an die Leistung und Energien anderer Menschen heran gemacht haben und sich nebenbei den Zugriff auf die natürlichen Ressoursen des Planeten verschafft haben. Das Privateigentum war geboren, abgeleitet aus dem Lateinischen – privare, was soviel bedeutet, wie abgesondert, beraubt, getrennt.

Freiheit bedeutet Verantwortung und Gerechtigkeit. Betreuung heißt Rechte und Pflichten. In Freiheit und Verantwortung brauche ich weder Rechtssubjekte noch Rechtsfähigkeiten etc. Die Begrifflichkeiten für das Sein und des Handelns lassen sich zusammenfassen in Ethik, Würde, Anstand und Sittlichkeit, wogegen wir in der Betreuung Moral, Normen, Regeln und Dressur finden. Erstes führt wiederum zu philosophischen Betrachtungen und zur Entfaltung von Menschen, Zweites zur Ideologie und Verwaltung derselben. In Freiheit finden wir in der Folge Information und Motivation,  woraus echtes Wissen und Bildung entsteht. Um Menschen aber in Betreuung und Versklavung zu halten, braucht es Desinformation und Manipulation, was wiederum zur Verwirrung und Hilflosigkeit führt. Das führt wiederum zu einem Abschieben von Verantwortung, die einhergeht, mit dem Verlust von Freiheit. Es schließt sich der Kreis, denn Betreute und Sklaven schreien selbst am Lautesten nach dem Richter. Der wiederum braucht Regeln (Gesetze), um Urteile zu fällen. Warum?  Die Betreuten wollen es so – ich will mein Recht, ich bin im Recht, die anderen sind schuld.

Am Ende dieser Gedankenkette steht das, worum es auf diesem Planeten wirklich geht:

In Freiheit und Verantwortung gedeihen Liebe, Dankbarkeit und Frieden.

Betreuung  (also Rechte und Pflichten), die in dieser Welt auch noch unterschiedlich verteilt sind, getreu dem Orwelschen Motto: „§ 1 Alle Tiere sind gleich. § 2 Es gibt aber Tiere, die sind gleicher als die anderen“, ziehen andere Auswirkungen nach sich. Denkt man Rechte und Pflichte konsequent zu Ende, sind sie der Nährboden für Angst, Hass und Krieg.

Das ist auch schon alles! Wir haben uns von uns selbst und das, was uns wirklich ausmacht, entfernt. Genau das bekommen wir auf allen Ebenen gerade vorgeführt. Glauben Sie mir bitte, dass ich genau weiß, wovon ich rede, denn ich werde hier auf einem anderen Gebiet, wo es um mich und mein höheres Selbst geht, gerade genauso vorgeführt.

Wenn sie sich umschauen, wissen sie wo die meisten von uns leben. So ist die Rechtspflege in diesem Land ein wohl noch größerer Umsatzbringer als Pharma und Rüstung.

Ich habe mich entschieden, entsprechend dieser eingedampften Erkenntnis für mich eine neue Willenserklärung zu formulieren, diese mache ich hiermit a) öffentlich und b) biete dies als Inspiration und Anregung zu eigenem Handeln, denn es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Vorher bitte ich, sich die gebrachten Begrifflichkeiten genau zu durchdenken, dann gibt es auch keine Fragen mehr. Viele Menschen wollen der Einfachheit halber nämlich nur Ihre Pflichten los werden, aber ihre Rechte behalten. Wo ist der Unterschied zu den Priveligierten? Die wollen auch einfach nur den status quo erhalten, also Ihre besonderen Rechte, besser Vorrechte.

Es ist ein ähnlicher Unterschied, wie der zwischen den beiden großen Anführern des Sklavenaufstandes in Rom 73-71 vor Christus, der Rom wirklich ins Wanken brachte. Spartacus wollte alle Menschen befreien, Crixus nur den Spieß umdrehen.  Neben der dadaufhin folgenden Aufsplittung der Kräfte der Sklavenarmee, war das eigentliche Verhängnis für Spartacus, dass sich ihm insgesamt so wenig Menschen anschlossen – nicht einmal die Mehrheit der Sklaven selbst. Er wollte sie befreien, aber sie sich nicht selbst. Damals wie heute, immer dasselbe. Er hätte über die Alpen zu den Germanen gehen sollen. Vielleicht hätte es etwas gebracht, denn heute sind diese auch nur noch ein Schatten ihrer selbst.  Es hätte zumindest sein Leben und das seiner Heerschar gerettet. So hing er neben seinen Mitstreitern auf der Via Apia am Kreuz (er schon tot angeschlagen), genauso wie die Kreuzigung ca. 100 Jahre später Jesus Christus widerfuhr. Fatalerweise betet ein großer Teil von Menschen den sterbenden Jesus am Kreuz an. Sie beten Leid an. Die Täter und ihre Nachfahren sind die Erfinder der römisch katholischen Kirche, die als Institution mit den Zielen eines Jesus Christus wenig bis nichts gemein hat. Sie sind auch die Erfinder des heute immer noch bestehenden Rechtssystems der sogenannten westlichen Welt. Die kennen und nutzen das Gesetz der Resonanz. So leiden wir, weil wir uns allzuoft von deren Energien einfangen lassen. Erinnere ich mich an meine Jugend, so war Spartacus, jedenfalls in der Beschreibung des gleichnamigen Romans von Howert Fast, eine meiner Lichtgestalten und so nebenbei ist der Roman eine der schönsten Liebesgeschichten, ähnlich Breaveheart. Erinnere ich mich heute, ist er es immer noch und wäre mit der Reife meines Alters von heute wahrscheinlich über die Alpen gegangen.

Ich gab also diese neue Willenserklärung mit folgenden sinngemäßen Worten in einem Anschreiben bei der Verwaltung (Ordnungsamt, Standesamt, Bürgeramt) ab. Die Erklärung selbst ist kürzer, einfacher, verständlicher, denn alles, was nicht einfach ist, taugt nichts. Ist man am Stamm oder an deren eigentlichem Punkt des Trickbetruges, der uns veranlasste, uns freiwillig in die Slaverei zu übergeben, dann sind es nicht Rechte und Pflichten, sondern das Gegenteil davon, da raus zu kommen, es sind nicht Staatsangehörigkeiten, sondern es ist das Spiel und der Unterschied von Mensch und Person, gipfelnd in der einfachen Frage: Bist Du die Person oder hast Du eine Person! Philosophisch: Bist Du der Körper oder benutzt Du ihn nur! Und wenn Du ihn nur benutzt, wer bist Du dann wirklich? Allein die Fragestellung: „Machen sie bitte Angaben zu Ihrer Person“ offenbart, dass Sie es selbst nicht sind. Fertig! Alles, aber auch alles andere, hängt da dran oder anders formuliert, der Trick hat stattgefunden, bevor es losgeht. So schrieb ich in der Verwaltung jetzt eher den Menschen und weniger die Person, den Beamten oder Juristen an:

In den vergangenen Jahren lernte ich immer mehr über unser Rechtssystem und deren Funktionsweise und bin an einem Punkt, mich damit nicht mehr beschäftigen zu wollen, denn wir sind auf diesem Planeten inkarniert, um Liebe und Freude zu geben und zu empfangen. So möchte ich mit dieser Willenserklärung einen Schlusspunkt setzen. Dabei orientiere ich mich streng an dem Juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler für Studium und Ausbildung in Ihrem System und für Ihre Verwaltung, da dieses mit erhellenden Begriffsdefinitionen aufwartet. So ist nun diese, meine Willenserklärung handschriftlich, als die mit Hand geschriebene menschliche Schrift im Gegensatz zu der mit einer Maschine geschriebenen oder gedruckten Schrift. Nach dem Köbler weist die Handschrift jedes Menschen „besondere Merkmale auf, weshalb sich auch anonym arbeitenden, Druckschrift verwendene Schmierer von jedermann oder zumindest von Schriftsachverständigen eindeutig erkennen lassen.“

Wir finden dort weiter die Definition des Menschen: „Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod.“

Erläuternd finden wir noch, dass er im Mittelpunk des von im gestalteten Rechts steht (also nicht Gott gegeben). Weiterhin hat er bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat. Welche das sind, wird in der Definition nicht weiter ausgeführt, aber es ist ausdrücklich nur von Rechten und niemals von Pflichten die Rede, obwohl das die Kehrseite der Medaille wäre, genauso wie Verantwortung die Kehrseite der Medaille Freiheit ist. Mit dieser meiner Willenserklärung habe ich mich eindeutig und unumkehrbar für die 2. Medaille (Freiheit und Verantwortung) entschieden. In der juristischen Begriffsdefinition gibt es eine weitere für die Person/natürliche Person.

Allein diese Tatsache und die Unterschiedlichkeit der Definitionen deutet darauf hin, dass es einen Unterschied gibt und es sich in der Begrifflichkeit Mensch/Person keineswegs um ein Synonym handelt. „Die natürliche Person ist der Mensch, von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod.“ „Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann.“ Hier steht ausdrücklich sein kann und nicht sein muss. Daran gekoppelt ist logisch das Rechtssubjekt und die Rechtsfähigkeit, die man als natürliche Person haben kann, aber nicht muss.

So finden wir auch im Grundgesetz Artikel 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Vor dem Gesetz kommen die Würde (GG Artikel 1), die Sittlichkeit, der Anstand, die Gerechtigkeit, die Freiheit und die Verantwortung. Ich habe mich entschieden, in diesen Kategorien zu leben und diese bedürfen keine Rechtssubjekte und keiner Rechtsfähigkeit und keiner Registrierung. Ich nehme dies wörtlich, sie kommen vor dem Gesetz. Die natürliche Person bedarf also der Geburt eines Menschen. Geboren wurde der Mensch durch seine Mutter und gezeugt von seinem Vater. Die natürliche Person entsteht durch Beurkundung und ist nur in und mit dieser vorhanden. Diese wird registriert und diese kann (muss aber nicht!!!) Träger von Rechten und Pflichten sein.

Als Mensch bin ich der Begünstigte dieser Person und ich bin innerhalb Ihres System maximal der Nutzer dieser Person, aber ich bin nicht diese Person und ich kann es auch nicht sein, weil ich weder diese Person, noch die Urkunde dazu erschaffen, geschweige unterschrieben habe. Diese natürliche Person existiert nicht aus Fleisch und Blut sondern nur in und mit der Urkunde Nr.: XYZ des Standesamtes Stadt/Land/Dorf.

So unterliegt auch nach BGBEG § 10 der Name einer Person, dem Recht des Staates, dem diese Person angehört, was insofern logisch ist, als dass ich nichts beanspruche, was ich nicht erschaffen habe, also weder die Person, noch den Staat und seine Verwaltung. Folglich kann ich das, was ich als Mensch nicht erschaffen habe, auch nicht beenden. Gleichwohl kann ich aber auch nicht für das, was ich nicht selbst erschaffen habe, die Haftung übernehmen. Diese natürliche Person wurde auch von mir dem Menschen und Mann/Frau niemals bewusst verfügt oder erschaffen. Die Begriffe Mann und Frau werden übrigens juristisch nicht definiert. Deswegen bin ich in erster Linie Mann/Frau und verstehe mich als Menschen in seiner biologischen Definition als Homo sapiens sapiens. Ich stelle also fest, das ich als Mann/Frau die Voraussetzung und Ursache für die natürliche Person bin, aber nicht deren Urheber. Das sind Sie oder besser Ihre Verwaltung. Aus diesem Grund werde ich Ihnen alle Anforderungen, Rechnungen, vermeintliche Pflichten für diese Person, für die ich, der Mann/Frau und Mensch selbst nicht durch meine Handlungen (für die ich selbstverständlich die volle Verantwortung übernehme) die Ursache bin, an Sie und Ihre Behörde, als den Urheber und damit Treuhänder für die natürliche Person weiterleiten. Genau formuliert ist das dann in der Willenserklärung. Gleichwohl nutze ich in Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens diese natürliche Person, weil Sie innerhalb des Systems keine andere Möglichkeit geschaffen haben und ich Konflikte mit anderen Personen, die in oder für das System tätig sind, vermeiden will. Ich möchte Sie bitten, diese Anforderungen an die Person über die Konten, die Sie für diese Person angelegt haben, auszugleichen. Ich hoffe, Sie damit in der Buchhaltung Ihres Systems unterstützt zu haben und teile Ihnen gleich einmal meine Kontonummer des Rentenversicherungsträgers mit, das auf den Namen der Person lautet, also für mich aber nicht von mir eingerichtet wurde: XXXXXXXXXX. 

Nutzen Sie u.a. bitte dieses Konto, wenn es nicht noch andere, z.B. bei der Deutschen Bundesbank gibt. Ich werde dies ohne weitere große Anschreiben und in Bezug und mit Verweis auf diese Willenserklärung und diesen Begleitbrief mit allen kommenden Anforderungen genauso tun und bitte Sie weiterhin die durch Sie geschaffenen Konten für die Person zu nutzen.

Ansonsten lebe ich nach dem in der Willenserklärung formulierten, aber hier einmal nach dem im Volksmund anders ausgedrückten, Kant´schen Prinzip: „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ Will weiter heißen und seien Sie versichert: Für meine menschlichen Handlungen übernehme ich, nach wie vor, die volle Verantwortung.

Da die meisten Menschen nicht bereit sind, die volle Verantwortung für Ihr Tun zu übernehmen, ist das Konzept von Rechten und Pflichten für diese auch in Ordnung und von mir zu achten und Wert zu schätzen. Eine Gesellschaft wäre dann auf einem guten Wege, wenn diese Rechte und Pflichten gleichmäßig und gerecht auf alle verteilt wären. Das erkenne ich in der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft nicht.  (z. B. gibt es in der City of London für die dort ansässigen Personen (freeman, augenscheinlich gleich Menschen) weder eine Buch-, Bilanzierungs- noch Steuerpflicht, genauso wie für die tollen Bürokraten in Brüssel).

Über eine gute Bildung, Kunst und Kultur, über die Achtung echter menschlicher Werte und Traditionen, über eine gerechte, unbestechliche und effiziente Verwaltung war man aber in diesem unserem Kulturkreis schon einmal auf dem richtigen Weg in eine voluntaristische Gesellschaft. Ich wünsche Ihnen, dass es Ihrer Verwaltung in naher Zeit gelingen möge, an diesen Traditionen anknüpfen zu können. Hier stehe ich gerne für eine Zusammenarbeit zur Verfügung. Solange dies nicht für mich erkennbar ist, bringe ich mich über Stiftungen in das Prinzip einer echten Solidargemeinschaft ein, solange bis das Prinzip der Freiheit und Verantwortung von allen Menschen gelebt wird. Ich wünsche uns allen, dass es in diesem Bestreben gelingen möge, den Frieden zu erhalten und in Demut und Dankbarkeit an einer weiteren Bewusstwerdung von uns selbst und anderen Menschen und an der Erhaltung und Stärkung der natürlichen Ressourcen zu arbeiten.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Erläuterungen und Hilfen zur Vorgehensweise geholfen zu haben. Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen und baue darauf, dass auch Ihre Behörde den Menschen in den Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts stellt, woraus sich eben nach Ihren eigenen Begriffsdefinitionen nur Rechte gegenüber dem Staat oder einer Verwaltung ergeben, aber keine Pflichten, es sein denn, durch das Verhalten und die Taten des Menschen kam irgendein anderer Mensch körperlich oder materiell zu Schaden. Alle anderen Dinge und Anforderungen gleichen Sie bitte innerhalb Ihres Systems, mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Konten aus. Ich wünsche Ihnen in Ihrer Arbeit Erfüllung und alles Gute, Glück und Gesundheit.

Willenserklärung Andreas Clauss Mensch-Person 01.07.2015

So – das war es für mich, mehr aus dem Herzen als aus dem Verstand geschrieben.  So werde ich meine Angelegenheiten mit dem System regeln. Dort hat man, sich in Ihren eigenen Begrifflichkeiten bewegend, Menschen zu beschützen und ist für Personen zuständig. Dummerweise ist aber die Verwaltung (Staat) selbst über die Entstehung der Person der Treuhänder derselben. Um an unsere Energie zu kommen, laufen alle Tricks darauf hinaus, uns diese Treuhandschaft über die Person überzubügeln, denn der Treuhänder ist nach Spielregeln des Handelsrechtes derjenige, der zahlt. Das ist alles. Genau das sollten wir verhindern und zurückweisen. Haben Sie das für sich entdeckt, sollten Sie sich dazu erklären. Dies ist meine Empfehlung. Für so etwas suchen Sie natürlich vergeblich nach Antragsformularen in der Verwaltung. Das wäre jetzt naiv gedacht.

Übrigens im Umgang: immer liebevoll, verständlich und unterstützend nach Lösungen suchend. Wie dortige Vertreter damit umgehen werden, weiß ich nicht. Kann ich auch schwer beeinflussen, weil es deren Angelegenheit ist. Es ist auch weiter Unfug und vertane Zeit sich mit Rechtstexten, Kommentaren und Klarstellungen zu befassen und auf  Textbausteine zu antworten, die Birnen beschreiben, obwohl man Äpfel anfragte. Ich werde mich darum nicht mehr kümmern, lediglich an meiner Feinjustierung arbeiten.

Genauso sind es auch Ihre Herausforderungen und Ihre Reaktionen, die Sie damit auslösen, sollten Sie Bausteine oder Anregungen daraus für sich verwenden, denn es ist genau die Freiheit, die sie haben, aber dann auch Ihre Verantwortung. Ich denke aber, das es zum Schluss einfach und verständlich war und damit der klarste Klardenker. Sollten Sie es dennoch nicht verstanden haben, lassen Sie es lieber und unternehmen in diese Richtung erst etwas, wenn Sie es voll verstanden haben. Einfachheit braucht Zeit, denn der Weg vom Geäst zum Stamm ist weiter, als nur von einem Ast zum anderen zu hüpfen.

Nicht nur das! Überlege genau, ob DU lieber in Freiheit und Verantwortung oder ob SIE nicht doch lieber in Rechten und Pflichten leben wollen. Ich denke, viele würden ihrem Gefühl folgend, erstes wählen, aber in Wirklichkeit zweites meinen. Noch genauer würden wahrscheinlich viele am liebsten Freiheit und Rechte beanspruchen und Verantwortung und Pflichen irgendwelchen imaginären Anderen überlassen wollen. Das bitte ich wirklich ernsthaft zu prüfen.

Wie tief doch Konditionierungen liegen, siehst DU an diesem Text, denn das „DU“ ist die Ansprache an Menschen, das „SIE“ geht an die Person.

Wie wollen SIE / willst DU angesprochen werden? Kommt noch besser: Wie genau wollen SIE, willst DU, von WEM angesprochen werden? Spannende Frage, denke ich.

Ja ja, alles ist eins und das ist auch noch ein Stück Weg von der bloßen Erkenntnis im Kopf und der echten Realisierung im Herzen. Ich arbeite wieder daran, hat doch neulich ein Sprichwort bei mir Resonanz gefunden: „Wenn Du zu lange in einen Abgrund schaust, dann schaut irgendwann der Abgrund aus Dir.“

Dies hier ist meine menschliche Wahrheit und nicht persönliche Meinung. Das reicht mir auch, solange, bis ich neue Erkenntnisse habe oder mir dies hier einfach widerlegt wird. Der Text ist eigentlich zu lang, wie ich gerade bemerke, aber so ist es, wenn es mehr aus dem Herzen kommt. Sollte wohl nicht kürzer sein.

Vielen Dank an alle Leser, Kommentatoren, die, Ihren eigenen Weg suchend, unseren bis hier und heute mit Geduld und Interesse begleitet haben. Viel Erfolg bei der eigenen Umsetzung des hier Beschriebenen, wenn es denn anspricht.

Bei der Gelegenheit gibt es wieder einen Hinweis auf unsere nächste Veranstaltung:

Einladung Tagesseminar Bad Nauheim

 

94 Antworten auf Klardenker 13.07.2015 Thema Mensch und Person – Sein und Schein

  • Die Götter müssen verrückt sein! Die haben den Teufel >> zum Herrscher über diese Welt gemacht und der Vatikan maßt sich an, der Eigentümer dieser Welt zu sein

  • Wichtige Informationen zum Bankenverkehr/ Vermögenssperre der deutschen Vermögen hat begonnen.
    Seit geraumer Zeit erreichen uns von deutschen Familien folgende Nachrichten:
    Auszug :
    Im Januar habe ich es geschafft, zum ersten Mal seit mehr als 30 Jahren schuldenfrei zu werden. Dies gefällt scheinbar einigen nicht. Seit dem vergangenen Wochenende hat meine Bank mein gesamtes Vermögen eingefroren. Es sind keinerlei Auszahlungen möglich. Überweisungen werden nicht ausgeführt. Sogar ein sogenanntes P-Konto wurde gesperrt. Nicht einmal die Sozialleistungen werden freigegeben. Ich bin z. Z. völlig mittellos. Wovon ich leben soll, interessiert niemanden.
    Das Finanzamt hat die juristische Person xxx vorgeladen, um dort an Eides statt ihr Vermögen zu offenbaren. Inzwischen wurden xxx € generiert, die angeblich geschuldet werden. Die sind nicht ganz dicht. Ich neige dazu, die Zustellung zurückzusenden. Oder soll ich den Termin trotzdem wahrnehmen?
    Das Amtsgericht xxx weigert sich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer unzulässigen Pfändung zu bearbeiten.
    Das Hauptzollamt xxx will in Kürze Kraftfahrzeugsteuern vollstrecken.
    Ich bin nicht mehr in der Lage, Unterhalt für meine Kinder zu zahlen.
    Das ist der bürgerliche Tod! Ich weiß nicht mehr, wie ich mit diesen Ignoranten und Verbrechern noch umgehen soll.
    Was soll ich tun?
    Dies möchten wir zum Anlaß nehmen, um einige wichtige Grundsatzfragen zu klären und wie Sie sich verhalten sollten.
    Offenkundig wird über die Finanzämter in Zusammenarbeit mit den Banken gerade die Zwangsenteignung der deutschen Familien und deutschen Unternehmen betrieben.
    Die Zwangsdeutschen haben jedoch kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, denn sie stehen mit der gelben Urkunde, Personalausweis oder Reisepaß der BRD
    außerhalb der Genfer Konventionsrechte. Sie werden deshalb gemäß § 31 StAG lediglich als Sachen verwaltet, weshalb es für sie keinen Rechtsanspruch auf humanitäres Völkerrecht gibt.Da hier also für die Deutschen im Sinne des GG (siehe Art. 116/1 und 116/2) die grundgesetzlich garantierten Menschen- und Völkerrechte, insbesondere Art. 14 GG, Schutz des Eigentums nicht greifen kann, sind sie also im Ernstfall lediglich Kolateralschäden, denn nur im Recht der Bundesstaaten hat man einen Rechtsanspruch auf das humanitäre Völkerrecht, als Deutscher gemäß RuStaG vom 22.Juli 1913.
    Mit Einführung des Seerechtes für die Zwangsdeutschen seit Januar 2016 hat das juristisch fatale Folgen, denn die Zwangsverwalteten sind nun sozusagen Treibgut auf hoher See. Und über das nun auf hoher See gefundene Treibgut kann ja nun jeder der Finder nach seiner Fasson entscheiden?
    Oder sind Sie doch ein Mensch, den ein vorbeifahrendes Schiff auf hoher See rettet und der dann nach humanitärem Völkerrecht einen Rechtsanspruch auf Immunität und umfassende soziale Versorgung hat ?Um sich vor derartigen kriminellen Übergriffen des Systems, wie dargestellt, zu schützen, sollte man ab sofort folgendes wissen und dann dazu Notmaßnahmen treffen: Pfänden kann man Sie grundsätzlich nur, wenn Sie durch Benutzung eines Bankkontos und der dazugehörigen Karte mit ihren Einkünften, Vermögen und Ausgaben registriert sind.
    Durch die Mandatserteilung des SEPA Systems haben Sie freiwillig dem uneingschränktem Zugriff auf Ihr Vermögen zugestimmt, selbst bei P- Konten!
    Da das humanitäre Völkerrecht, also die Versorgung der Flüchtliche Vorrang vor Ihnen hat, denn Sie sind ja als Zwansgdeutsche derzeit nur Sachen, nimmt man zur Bedarfsdeckung dieser Kosten Ihr Vermögen. Noch schlimmer ist es, wenn Sie eine gelbe Urkunde haben, denn dann sind Sie ja offiziell selber freiwillig erklärter Ausländer, der nicht nur rechtlos ist, sondern dem auch kein Asylrecht zusteht, weil ja in Ihrem Heimatland (siehe Bundesanzeiger der BRD 1952!) kein Krieg geführt wird.
    Das heißt, nachdem Sie hier sowieso kein Eigentum haben, sondern höchstens Besitz, der nun sozusagen als Treibgut von den Banken und Finanzämtern aufgefischt wird, kann man Sie in Ihr Heimatland abschieben, denn die BRD Verwaltung gibt sich ja als Rechtsnachfolger des 3. Reiches offiziell aus.
    Somit hat die BRD die Position einer ausländischen Vertretung in Europa für einen Staat eines anderen Kontinents, innerhalb derer sie die Aufgabe hat, die Interessen der Angelegenheiten ihrer Staatsangehörigen, der Reichsbürger zu vertreten, denn die BRD verwaltet ihre Personen im Rechtsstand vom 01.09.1939.
    Es ist der BRD deshalb ausdrücklich verboten, die Staatsangehörigen der Bundesstaaten des Deutschen Reichs mit dem nationalsozialistischem Recht der BRD zu verwalten, siehe Tillessen Urteil. Wo ist nun also Ihre Lösung, damit Ihre Kinder nicht verhungern müssen und mit Ihnen die nächsten Jahre möglicherweise als Obdachlose unter einer Brücke verbringen dürfen, als Zwangsvertriebene ?
    Werden Sie, auch wenn es am Anfang wieder etwas ungewohnt ist Barzahler. Bestehen Sie auch bei Auszahlungen von Sozialleistungen auf Barauszahlung.
    Niemand kann und darf Sie zwingen, diese bargeldlos erhalten zu müssen. Es gibt zum Einen Auszahlungsautomaten in den Sozialämtern aber auch die Möglichkeit, sich einen Bargeldscheck aushändigen zu lassen, den Sie bei jeder Bank einlösen können. Holen Sie sofort Ihr Vermögen von der Bank. Lösen Sie alle Geld- Anlagen auf und lassen Sie sich Ihre Gelder auszahlen, bevor sie für die Versorgung der Flüchtlinge beschlagnahmt werden.
    Bestehen Sie überall, wo man Ihnen Rechnungen stellt, auf Barzahlung. Das gilt auch für Einzahlungen von Energie und Wasser und verschafft Ihnen eine wesentlich bessere Position, wenn ungefragt einfach Gebührenerhöhungen vorgenommen werden oder Rechnungen mal wieder eklatante Abrechnungsfehler aufweisen.
    Auch Unternehmer sollten ab sofort, auch wenn es erst einmal etwas mehr Aufwand ist, auf die Bezahlung Ihrer Rechnungen in bar bestehen.
    Der Aufwand lohnt sich jedoch und hat sich schon rentiert, wenn der nächste Phantasieschätzungsbescheid des Finanzamtes ins Leere läuft.
    Es kann Sie dann niemand mehr kontrollieren, in welcher Höhe Sie Einnahmen und Ausgaben haben. Verpflichten Sie deshalb Ihren Steuerberater ab sofort nur noch als Buchhalter nach freiem Handelsrecht tätig zu sein und untersagen ihm die Benutzung der Elsterlizenzsoftware. Somit lösen Sie die invisiblen Verträge mit Finanzamt und Banken auf, denen Sie über den Steuerberater eine Generalvollmacht erteilt haben. Entziehen Sie alle erteilten Lastschriftgenehmigungen und achten Sie darauf, dass auf allen Rechnungen immer ein Rechnungssteller haftend benannt ist, der auch die Rechnung, zu Ihrer Rechtssicherheit, deutlich leserlich unterschrieben hat.
    Sie sind nur Ihrem zuständigem staatlichen Finanzamt der jeweiligen Bundesstaaten zur Auskunft verpflichtet. Privaten Firmen jedoch, die noch nicht einmal eine gültige Betriebserlaubnis auf den Territorien der Bundesstaaten haben, sind Sie zu Garnichts verpflichtet, denn diese dürfen nur ihre Ansprüche für die Verwaltung der deutschen Staatsangehörigen durchsetzen, dessen Angelegenheiten sie sozusagen für das 3. Reich als Auslandsvertretung innerhalb ihrer “Botschaft” verwalten.
    Mit Beurkundung der Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten durch die zuständige Verwaltung sind Sie legitim gemäß § 26 BMG von der Meldepflicht befreit und vom 3. Reich steuerbefreit, weil Sie ja nicht dessen Staatsangehörige sind. Dieses Recht entspricht dem Doppelbesteuerungsverbot. Die Voraussetzung, um diesen Rechtsanspruch geltend machen zu können ist jedoch, die Staatsangehörigkeitsbeurkundung seines zuständigen Bundesstaates dem bisher zuständigem Einwohnermeldeamt ( Alliiertenverwaltung) vorzulegen. Erst dann gilt für Sie der Art. 25 GG, Vorrang Ihrer völkerrechtlichen Ansprüche.
    Für den Freistaat Preußen erhalten Sie diese Staatsangehörigkeitsbeurkundung bei der Zentralverwaltung Freistaat Preußen, Theaterplatz 1 b in [53177] Bonn.
    Wie soll es dann weiter gehen ?
    Die Lösung ist ganz einfach. Die Bundesstaaten bauen mit der Reorganisation ihre staatlichen Verwaltungen, die den Menschen über 70 Jahre lang vorenthalten wurde wieder auf. In diesem Zuge können Sie ganz bequem in das dortige staatliche Recht wechseln, welches Ihr grundgesetzlich garantierter Rechtsanspruch gemäß Art. 25 GG
    in Verbindung mit Art. 123 GG ist.
    Bis zum Abschluss der Reorganisation hat der Bund gemäß Art. 120 GG alle Kosten zu tragen, einschließlich seiner Funktion des Rückversicherers, da er bisher treuhänderisch das Vermögen der Bundesstaaten des Deutschen Reichs verwaltete, siehe Art. 30 GG und diese mit Beendigung der Reorganisation aufzulösen hat. Aus diesem Grund müssen auch alle Kosten der Besatzung und Kriegsfolgelasten gemäß Art. 120 GG für die Staatsangehörigen der Bundesstaaten aus diesem Treuhandvermögen, wie Renten und Sozialleistungen weiter bezahlt werden und dürfen nicht für andere Zwecke, außer der Versorgung der Staatsangehörigen der Bundesstaaten und derer Verwaltung verwendet werden.
    Der Zahlungsverkehr kann dann über die Gemeindebanken der Bundesstaaten abgewickelt werden. Dies erfolgt ausschließlich im Bargeldverkehr und per Scheck zur Verrechnung bzw. Barscheck. Dieses Gemeinderecht, welches ausschließlich nur den Staatsangehörigen der Bundesstaaten vorbehalten ist, sorgt dafür, daß die Konten nun auch über einen effektiven Pfändungsschutz vor unbefugtem Zugriff verfügen, denn gemäß § 3 GVGA und § 20 GVG sind die deutschen Gerichte und deutschen Gerichtsvollzieher des 3. Reichs für die Staatsangehörigen der Bundesstaaten unzuständig!
    Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf unseren Informationsveranstaltungen (siehe Veranstaltungskalender) oder bei den bestallten Vertretern Ihrer Provinz. Siehe www:freistaat-preussen.info

  • Ist das nicht gefährlich eine handschriftliche Willenserklärung abzugeben? Man kann anhand der Handschrift eines Menschen seinen Charakter einschätzen. Es gibt Leute, die lernen das, nennt man Graphologen, vornehmlich bei der Polizei.

  • Für den, wen es betrifft:……

    Das System, also damit auchz der NAME, ist ein Konstrukt. Das Konstrukt allerdings ist aus menschlichen Bedürfnissennach Macht, Gier und aus Neid geboren. Gewisse Menschen neiden es anderen,d ass dieses in Freiheit leben und damit schon zufrieden sind bzw. sein wollen. So geht das ja mal gar nicht!

    Das System der sog. Menschlichkeit belächle ich immer wieder. Stinken ist auch menschlich und Grausamkeit offenkundig auch! Es mag ja auch weiblich sein, was diverse Verhaltensformen angeht, aber ein „Weib“ ist einer doch nicht, auch wenn er weiblich herumtuckt. In dem Sinne ist einer kein Mensch, nur weil er menschlich daherredet. Das ist Kosmetik für die finstere Wirklichkeit, nämlich die, dass der „Mensch“ sich das System geschaffren hat und auch wenn ich oder Du erkannt haben, dass wir gerollt wurden; wieviele Leute, die das System zwar nicht erfunden, aber davon bisher profitieren halten den Mund und machen es mit? Da offenbart sich mir einmal neu zum Beweis, dass der Mensch des Menschen Wolf ist und es mindestens bisher immer Menschen gab, die das System NAME unterstützt haben. So haben wir also 2 Gruppen: die Erfinder des Systems und die Nutzer/Nutznießer. Und die 3. Gruppe: die Gerollten des Systems, die aus Anstand und Artigkeit bis zur Belastungsgrenze mitgemacht haben.

    Jeder scheint eine andere Position zu haben im „System“ und meine Frage wäre daher, wenn deren Positionen schon nicht eindeutig sind, aber doch immer irgendwie Schnittmengen haben, wann können wir dann noch sagen, dass das Menschliche „gut“ sei und per Prinzip keine Gesetze bräuchte, weil es sich selbst ergelt und das nur im Guten. Mir scheint die Entwicklung hier, zum Menschen hin also, der Konsens freimaurerischen Gedankenguts, nämlich dass das GUTE des BÖSEN bedarf und das hat meines Erachtens zuvie Nebenwirkungen und ungewoltle Effekte, wenn ich exemplarisch alleine ansehe, was die Menschenrechte im NAMEN ihrer Religion (es ist eine Religion!) anrichten! Sie haben mindestens anstelle eines Schöpfergottes die Evolutuion gesetzt und die bearf keines Kreators mehr, denn nun ist der Mensch gut per se, weil die Materie, aus welcher der Mensch angeblich hervorging ja weder gut noch böse ist und das ist ein Irrweg! Das hatte selbst der Namensgeber erkannt: Darwin! Noch heute lautet daher das Ding: EvolutionsTHEORIE!

    Ein geruhsamen Jahreswechesel allen Schreibern und Mitdenkern (Menschen) hier!

    …..Antwort erbeten

  • Hallo allerseits,

    es gab doch mal die Idee den Mitarbeitern der Scheinbehörden mit Rechnungen(Pfändungen) auf die Pelle zu rücken. Gibt dazu eigentlich was neues?

    Wo kann man die Antwort vom Justizministerium aus 2004 hochladen, wo die bestätigen, dass das
    Besatzungsrecht noch gültig ist?

    PS: Was kommt in der Regel von einer Scheinbehörde (hier Sozialamt) wenn man deren Bescheid
    zurückgewiesen hat (Formmangel – keine rechtskräftige Unterschrift). Nach welchem Procedere
    kann man dann am besten vorgehen? Inwieweit sind die nach irgendwelchen „“Gesetzen““ erklärungspflichtig, da man als Antwort meinstens erhält: es haben sich keine Beanstandungen
    ergeben.

    VG
    F.

  • toll wie wir uns alle weiter-ent-wickeln um die verwicklungen aufzulösen und ent wirren
    hab schon vor jahren hartnäckig und radikal die begrifflickeiten versucht aufzulösen(ohne wörterbuch)
    recht:-ursprünglich etnymologisch= aufrecht>aufrichtig(in der wahrheit stehend)
    im gegensatz zu rechtsbeugung
    ich beuge mich voller dankbarkeit um wasser zu schöpfen den boden zu bearbeiten der mich nährt
    eigentum eigentümlich eigenart ist mir eigen-mein körper mein wesen meine seele usw
    besitz besetzen irgendwann muss ich auch aufstehn mich bewegen bewegung ist leben ruhen ist regeneration
    statt eigentum und besitz benutze ich lieber nutzungsbegünstigter>ich bin dankbar die gunst/genuss zu haben die quellen energien ressourcen etc die für mich notwendig(existenziell>nutzungsnotwendigkeit), heilsam hilfreich und förderlich sind
    nachdem wir das thema mensch/person fast aufgelöst haben(der fragliche punkt is die urheberschaft da der name ja von den eltern kam-also biologisch echt und dann gekapert wurde ohne deren wissen bewusstheit und meine zustimmung-inwiweit alle daraus resultierenden ergebnisse insbesondere meine geraubte lebensenergie auch entsprechend wiedergutmachung heilung nicht nur für mich selber sondern davon betroffene….usw…mehr später)
    ist der nächste punkt die verantwortung(für uns selber haben wir ja jetzt erkannt und setzen sie um)
    auch der erde und unseren mibewohnern selbiger die nicht mittels worten alles auf den kopf stellen
    da ja der trend geschäftswerdung der erde von staaten zu firmen offensichtlich ist
    und somit das handelsrecht für mich obsolet ist da es immer von eigentum und besitz ausgeht statt von nutzungsbegünstigung
    schlüsselfragen dazu: wem gehört die erde und den darauf lebenden wesen und ressourcen ?
    sind wir nicht ihr angehörig ? hören wir sie ? auf sie ? sie weint und schreit warum wohl?

  • @ lifrefri on 8. August 2015 um 10:25

    Die für uns gültige Einkommenssteuer steht im Kontrollratsgesetz 12 ;
    Korrekturen dazu findest Du im Kontrollratsgesetz 42 und 61, alles andere
    hier ist nur Schwindel !!!
    Die hier angegebenen Kontrollratsgesetze haben Prirorität und das eingenommene
    Geld steht den Ländern zu, die 1990 hätten errichtet werden müssen und die es
    bis heute nicht gibt !!!

    Die angeblichen Steuern die Du an das vermeintliche Finanzamt hier abführst,
    sind Schenkungen an die Firma mit dem Namen Finanzamt, mehr nicht !!!

  • Hallo zusammen,

    Wer hier hat schon, oder ist dabei die sog. Einkommensteuer (inkl. Steuererklärungen) mit grundrechtbezogene Gesetzesanwendung anzugehen?

    Es gibt ja ein paar Steuerberater in Deutschland die das machen, einer in Berlin der das sogar schon ca. 10 Jahre macht. Endresultat…Steuerbescheid: 0,- Euro.

    Es geht hier darum, mit der ganzen finanz. Bloßstellung in Ruhe gelassen zu werden, selber zu entscheiden, wie man die deutsche Gemeinschaft unterstützt.

    Ich bitte um Erfahrungsberichte, falls jemand hier das schon gemacht hat.

    Danke!

  • Welchen Sinn macht es eine Erklärung beim System abzugeben, wo doch in der Definition Mensch
    Im Juristischen Wörterbuch schon alles gesagt ist.
    Mit Menschen kann das System BRD rein gar nicht umgehen. Deshalb schreibt man Familienname ins
    Pass und Personalausweisgesetz, lässt Dich aber dann einen Antrag auf einen Ausweis mit Name unterschreiben. Denn bekommst Du dann auch wie beantragt. Das Thema Staatsangehörigkeit spielt
    Im System BRD keine Rolle, da weder deutsch, noch deutscher Staatsangehöriger auf einen existierenden Staat verweist.
    Wer einen Peronalausweis oder Reisepass der BRD hat, ist dann Angehöriger der BRD.
    Der Eintrag im Melderegister ist die Anschrift der Firma mit Name, identisch mit Deinem Familiennamen.
    Herr/Frau (Kennzeichen dass es die Firma ist) wohnhaft in….. steht z.b. in Notarverträgen
    Weder Herr/Frau, noch wohnhaft ist im Juristischen Wörterbuch definiert!.
    Der Mensch/natürliche Person hat nach 7 BGB einen Wohnsitz!
    Polizei oder Gerichte fragen immer bei der Gemeinde nach ob die Person im Melderegister eingetragen ist und einen Ausweis besitzt.
    Reisepass oder Personalausweis, das ist vollkommen egal. In beiden steht Name eingetragen.
    Das einzige was meines Wissens nach die Angehörigkeit zur BRD beendet, ist die Ausweise zurückzugeben und die juristische Person im Melderegister zu löschen.

  • Liebe Klardenker und Freiheitskämpfer,
    ich möchte mal mit Eurer Hilfe etwas klar gestellt haben:
    1990 wurde doch über das ,,Vereinte Wirtschaftsgebiet“ ein Firmenkonsortium installiert. Das würde ja bedeuten, dass in solch einem Verwaltungskonstrukt der Alliierten bestenfalls AGBs gelten können, welche wir jetzt mal das Grundgesetz nennen wollen… was ja auch per Art.23 gelöscht wurde.
    Daraus würde sich nun ergeben, dass in der jetzigen BRD niemals das BGB von 1896, ja nicht einmal das Völkerrecht oder das Naturrecht gelten könnte. Liege ich da falsch?
    Es kann ja inerhalb einer Firma nur das HGB gelten! Außerhalb davon aber gleichzeitig ein übergeordnetes Recht.
    Was sagt Ihr dazu?

    Da die Erschaffung einer Firma aber immer die existenz übergeordneter Gesetze erfordert, wäre ja die Errichtung dieses Firmenkonklomerats von Anfang an rechtswidrig

  • Ihr vergesst immer wieder, dass bei uns immer noch das Besatzungs-
    Statut, wie Gysi es formulierte, gilt, denn es macht durchaus Sinn,
    mal in dieses Statut reinzuschauen.
    Dieses Statut besteht aus allen Gesetzen, die die alliierten Behörden
    für Deutschland erlassen haben und diese Gesetze haben Priorität !!!

    Die jetzige Regierung, richtigerweise Geschäftsführung, ist im
    „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“
    verpflichtet worden dieses Besatzungs-Statut in Kraft zu setzen und
    umzusetzen. In Kraft gesetzt haben sie es durch die Veröffentlichung
    im Bundesanzeiger, aber nicht umgesetzt.
    Unsere rechtlichen Grundlage liegt vor dem 30.Jan. 1933 und das
    steht im Kontrollratsgesetz 4 , Art. II !!!

    Warum bezieht sich keiner darauf? Ich habe auch in diesem Blog
    mehrfach darauf hingewiesen.
    Alle sogenannten Behörden, die wir hier haben, können nur auf der
    Handels-Rechts-Ebene agieren und das bedeutet mit unserer
    Zustimmung durch konkludentes Verhalten !
    Sich im Handels-Recht nicht zu äußern bedeutet Zustimmung !!!

    Wenn ich die sogenannten Behörden anschreibe, dann schicke ich
    ihnen immer die 1. Seite von diesem „Übereinkommen“ mit
    und unterstreiche dort nochmals mit einem dicken Filzstift
    den 1. Satz vom Art. 2, Art. 1 und Art.4, damit die Damen
    und Herren dort kapieren, was ihre eigentliche Arbeitsgrundlage ist.

    Ich fordere die Behörden dann immer auf mir die
    gesetzlichen Grundlagen, nach denen sie die Steuern und Gebühren
    erheben und eintreiben mir bitte mitzuteilen, um meine angebliche Steuer-
    oder Gebührenschuld begleichen zu können und dazu gehört der räumliche
    und zeitliche Geltungsbereich ihrer Gesetze.
    Die Folge ist: Niemand kann sie mir nennen !!!
    Das angebliche Finanzamt hatte einen Bescheid auf Null gesetzt, konnten
    aber meine Fragen nicht beantworten.

    Ich habe hier einen Vollstreckungsbescheid vom Zoll zu liegen,
    betreffend der Kraftfahrzeugsteuer, die ich auf der gültigen Rechtsgrund-
    lage entrichten will, die ich ihnen habe zukommen lassen.
    Dieser Vollstreckungsbescheid liegt schon seit Mitte Februar bei
    mir auf dem Tisch. Sie drohen mir, können aber meinen Einwand
    nicht entkräften.
    (Für die die es interessiert, unsere Kraftfahrzeugsteuer
    basiert auf dem Kontrollratsgesetz Nr. 14 und dieses wiederum baut
    auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 21. Dez. 1927 auf !!!)

    Die Grundsteuern, die hier erhoben und eingetrieben werden, stehen
    den Ländern zu, die 1990 hätten laut dem Besatzungs-Statut errichtet
    werden müssen und was nicht geschehen ist.
    Ich habe dies meiner Kommunen-Leitung ( Zur Zeit gibt es keine Bürgermeister)
    mitgeteilt und sie auf die Rechtswidrigkeit ihrer Forderungen
    aufmerksam gemacht und sie um ein schriftliches Statement innerhalb
    von 3 Wochen geben; das war Mitte März und bis jetzt ist Funkstille.

    Meine Schreiben unterschreibe ich immer als „natürliche Person“ nach
    staatlichem BGB, in der von den alliierten bereinigten Fassung vom
    22.5.1949.
    In diesem BGB sind nämlich die Alliierten-Gesetze berücksichtigt.
    Alle anderen BGB`s die danach herausgegeben wurden sind manipulierte
    Ausgaben, da Änderungen an bürgerlichen Gesetzen nach Art. 7
    der Reichsverfassung eine vom gesamten deutschen Volk gewähltes
    Parlament zusteht !!!

    Wir alle hier sind, ob es uns bewußt ist oder nicht, ob wir es wollen
    oder nicht, natürliche Personen !!!
    Das eine „Person“ kein Mensch ist, ist mir auch klar, aber diese Festlegung
    wurde schon zu Kaisers Zeiten getroffen, als das BGB aus dem Römischen
    und Preußischen Landrecht entstand; und der Vatikan hatte da auch seine
    Finger im Spiel.

    Hier noch einmal der Link im Bundesanzeiger
    zum „Übereinkommen…… von Berlin“

    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27II_1990_36_inhaltsverz%27%5D__1438512100707

  • Hallo, mache gerade folgende Erfahrung! Ich WURDE von meinem gemeldeten Wohnsitz in NRW vom Bügerservice “ von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet“, logisch das man das in einem hoheitlichem Amtsschreiben auf Kindergartenpapier“,im Text mitteilen muss! 🙂 Warum? weil angeblich eine Bestätigung des Hauseigentümers vorliegt… (Witzig, da mein Name auf den Grundsteuer- und Kanalgebührenbescheiden steht.< Der Hintergrund ist der, dass ich mich überwiegend in einem anderen Ort in Sachsen aufhalte (also Unterkunft, kein Wohnsitz) und das somit die Behördenschreiben grundsätzlich nicht von mir beantwortet werden. Die Behörden fragen natürlich bei meinem gemeldeten Wohnsitz bei der Stadtverwaltung an, weil die Schreiben fast alle ungeöffnet zurück gehen und nicht von mir beantwortet werden. (ich fühle mich nicht verpflichtet Schreiben anzunehmen die ich nicht annehmen möchte) Nun wollen sie mich zwingen (bisher nur schriftlich), dass ich mich da anmelden muss, wo ich mich am längsten aufhalte. (Meldegesetz Sachsen) Das lehne ich seit einem Jahr erfolgreich ab. Wenn die mich einfach abmelden, können die mich ja wieder anmelden… Meine Unterschrift bekommen die nicht.
    …Bin auch auf dem Weg, wenn auch recht langsam…
    Herzliche Grüße Rolando

  • Lieber Andreas,
    Dein aktueller Klardenker hat mich so tief angesprochen, dass ich mich hiermit doch endlich einmal an Dich wenden möchte. Wunderschön und verständlich formuliert! Danke Dir sehr! Ich werde es in ähnlicher Weise sicher umsetzen. Es wäre ja bspw. fantastisch, wenn sich auf diese Art der Beitragsservice endlich abschütteln ließe.
    Aktuell stehe ich noch vor einer anderen Situation, die zuvor wahrscheinlich geklärt sein müsste. Ich habe kürzlich meinen Wohnort gewechselt und weiß nicht, was geschieht, wenn ich mich der Meldepflicht widersetze, was ich nun schon seit acht Wochen tue. Bisher scheine ich unsichtbar zu sein. Keine Schreiben vom Beitragsservice oder anderen Stressoren. Andererseits, ich brauche auch einen Reisepass. Es war übrigens auch sehr schön oben zu lesen, wie Du das mit dem Reisepass handhabst. Danke! Also wenn ich den beantrage, was ja Deinen zahlreichen Hinweisen nach eine Einlassung in deren AGBs ist, dann entweder i.A. oder A.R. Dann bin ich nicht identifiziert mit der Person? Das ist es? Gut.
    Bei der Meldung würde ich auf das Ausfüllen des Meldeformulars (oder was einen da auch immer erwartet) verzichten. Stattdessen gebe ich dort die handschriftliche Willenserklärung ab sowie ein weiteres kleines Infoschreiben: „Ach übrigens, ich halte mich jetzt da und da regelmäßig auf.“ So? Oder ist das überhaupt von Nöten, wenn ich in den Briefkopf der Willenserklärung die aktuelle Adresse eintrage?
    Herzliche Grüße aus Berlin, Karow.

    • machen das, was für Dich am Stimmigsten ist und Dir in der Nutzung von allem am wenigsten Schwierigkeiten bereitet. Keine Konfrontation! Unterschrift immer als i.A. oder
      A.R. oder bei Zwang V.C. Man kann sich auch anmelden, um erst einmal alles zu bekommen, was man braucht oder wenn man gezwungen wird, danach wieder abmelden, am besten nach GB, da gibt es wohl keine Meldepflicht.

      • Danke Dir!
        Ach so! Jetzt habe ich es gefunden. V.C. heißt Vis compulsiva, die „willensbeugende” Gewalt. Das Opfer wird also nicht direkt durch Gewaltanwendung von einem Verhalten abgehalten, sondern wird durch ein Verhalten des Täters so beeinflusst, dass es zu einem bestimmten Verhalten veranlasst wird oder davon abgehalten wird.
        Auch sehr gut zu wissen.

    • Gibt es in Dtl. überhaupt ein Meldegesetz?
      ab ca. 6 min
      https://www.youtube.com/watch?v=AX8r8Cn21_4

    • hallo,
      als ich mich vor einiger Zeit mal nach dem umzug angemeldet habe, ich wusste aber noch nicht, dass ich das nicht brauche (dazu gleich mehr) habe ich mir das Formular sehr genau angeschaut. man kann dort im Formular ausschliessen, dass die Meldebehörde verschiedene Informationen and diverse Stellen weitergibt. Seitdem ist interessanterweise Ruhe vor der GEZ bzw. Beitragsservice.

      Hier ein interessantes Video zum Thema Meldegesetz von Bernd Schober: https://www.youtube.com/watch?v=Ij13OUt-waU auch den 2. Teil anschauen. Wenn man also das Meldegesetz richtig deutet, muss man sich nicht anmelden.
      Das betrifft aber alles nur Personen und nicht den Menschen. Der Mensch als geistig sittliches Wesen muss sich sowieso nicht anmelden.

      Übrigens auch interessant ist es für Personen, die bei der Autoversicherung und Steuer sparen wollen (Menschen stehen über diesen Themen)
      http://freiemenschen.ch/content/das-kfz-ist-versichert

      Schöne Grüße
      Frank und frei

  • ganz frisch eingetroffen, der Zugriff auf unsere Strohmannkonten:

  • Hallo,
    bitte schaut und hört euch das Video an!
    http://bewusst.tv/die-euro-mafia/
    wo gehen wir wirklich hin…
    Liebe Grüße

  • Hallo Herr Clauss,
    möge jedem Menschen auf dieser Welt, sein Herz aufgehen,
    auf daß er in Eigenverantwortung lebt und somit nicht als Sklave stirbt.
    Schön daß es Sie gibt
    Viele Grüße aus Niederbayern

  • Andreas, ich liebe dich für deine Erkentnisse. Endlich bist du auf deinem Weg angekommen.
    Ich weiß das es sehr viele Menschen auf deinem Weg gegeben hat die dir genau das versuchten zu vermitteln. Leider kommt man mit zuviel Verstand nicht dahinter um was es eigentlich geht.
    Auch ich mache vermutlich noch sehr viel falsch, aber es würde mich freuen wenn du diese Vorgangsweise kommentieren könntest.
    https://www.youtube.com/watch?v=5uiUEsOPNzk
    https://www.youtube.com/watch?v=ZoLuibJnWdo
    Die Rückmeldungen auf diese Videos sind zumindest sensationell.
    „Da die meisten Menschen nicht bereit sind, die volle Verantwortung für Ihr Tun zu übernehmen, ist das Konzept von Rechten und Pflichten für diese auch in Ordnung“
    Naja, ist es nur bedingt, da es ohne diese mehr Menschen erkennen würden.

    Liebe Grüße ein gleichberechtigtes Glied der Menschlichen Gemeinschaft

    • Apropo Willenserklärung. Der Mensch muss sich vor niemanden erklären. Wäre Feststellung oder Festhaltung nicht treffender.
      Falls nicht bitte ich um weitere Vorschläge.

      • stimmt, muss er nicht, da er aber jahrelang durch Täuschung und Irrtum die Treuhandschaft für seine Person übernahm, sollte er es doch. Damit kann die Gegenseite auch wieder etwas anfangen, denn eine Willenserklärung ist bei denen jur. definiert, eine Feststellung nicht, siehe Köbler. Das war wirklich eine gute Idee und ist ein Verdienst von Freeman und Euch in Österreich hier gute Beiträge über die Bedeutung und Herkunft der Worte geleistet zu haben.
        Insofern ist eine Diskussion hier immer wichtig und vorwärtsbringend. DANKE!

    • alles was aus dem Umfeld Freeman kommt ist sehens- überprüfens- und dann nachahmenswert, so auch dieser. Nur hatte ich gerade nicht die Zeit mir alles anzusehen, kommt noch.
      Zum letzten Satz:
      Der Mensch ist und war schon immer frei geboren. Dann sind einige einen anderen Weg gegangen. Dummerweise sind ihnen die meisten gefolgt. Jetzt sind die Dinge, wie sie sind und mit Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Das erste ist das Annehmen dessen, was ist. Es ist so, wie es ist.
      Man kann dann fragen, warum ist es so gekommen, was habe ich damit zu tun, wo will ich hin und wie komme ich dahin? Das halte ich für eine empfehlenswerte Vorgehensweise, um Antworten zu bekommen, die etwas taugen.

  • Hallo Freunde hallo Andreas,

    eine „Sache“ verstehe ich nicht … wenn es darum geht das „öffentliche Stellen“ gegen uns vorgehen dann wissen so ziemlich alle das;

    Wo keine Hoheitsrechte vorhanden sind, können auch keinerlei hoheitliche Akte entstehen ! Daher kein Recht / b.z.w. nur im Bezug auf die Jur. Person und nicht auf den Menschen..u.s.w.

    Wenn es dann aber um die Änderung des Statuses geht unter dem wir stehen .. der unter Hoheitsrecht (Vatikan / Britische Krone) erwirkt wurde, dann möchten die meisten vergessen was nur ein Satz zuvor gesagt wurde …

    Was durch Hoheitsrecht erwirkt wurde kann nur durch gleiches oder höheres Recht aufgehoben werden, nach meinem Rechtsverständnis nur Logisch.

    hier der Link wo das möglich ist; https://prometheusmalta.wordpress.com/

    …jedoch, eine Kleinigkeit die ich hier noch hinzufügen möchte, diese Lebenderklärung hat schon oft funktioniert und oft auch nicht, denn Souveränität wird durch Handlung definiert … Dokumente sind lediglich eine helfende Stütze, in diesen Fall die derzeit höhste in System verankerte und dadurch akzeptierte die es gibt. Der Rest liegt bei jedem einzelnen „Anwender“.

    Liebe Grüße und viel Erfolg an euch alle, auch wenn ihr nicht diese Meinung teilt.

    • Überpositives Recht ist höheres Recht. Als Mensch stehe ich über allem. In der jur. Definition des Menschen finden wir, dass er das mit Verstand und Sprachvermögen ausgestattete Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tode ist. Er steht dabei im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat gegenüber dem Staat bestimmte grundlegende Rechte.
      Also für mich, den Menschen ist alles gemacht und ich habe als Mensch in meinem Verhältnis zum Staat nur Rechte.

      • Status hin oder her, alles Theorie. An allen Ecken wird man hier aktiv gehindert, wenn man seine Souveränität durchsetzen möchte. Man ist ja quasi Flüchtling im eigenen Land. Was bringen die Mutmaßungen mit dem Vatikan? Als Deutsche mit Staatsangehörigkeiten (Sachsen, Preußen, …) sind die UN unsere direkte Feindorganisation. Zeugen dessen sind Stalin und Truman, der eine sagte in einer Rede, die UN wurden gegründet zum Krieg gegen Deutschland, Truman sagte, „the forces of Germany have surrendered to the United Nations“.
        https://www.youtube.com/watch?v=vRf9gfkNvxg&feature=youtu.be&t=44m23s

        Über die UN muß ein Friedensvertrag erzwungen werden, der natürlich mit der Absetzung der Bundestags-GmbH einhergehen würde… Und wie wahrscheinlich ist das? Die wollen ihre Pfründe nicht aufgeben. Ich kann mir eine Kappe aufsetzen, auf der steht „ich bin frei“, das ist die einzige Freiheit, die ich habe. Die UN sehen uns nicht vor als Eigentümer unserer Leben.

    • Status hin oder her, alles Theorie. An allen Ecken wird man hier mit der Idee seiner Souveränität verfolgt. Man ist

  • Hallo zusammen!
    Ich lebe, ja ICH BIN. Habe ich ein Recht dazu? Ist diese Frage nicht absurd?
    Das Leben ist. Das Leben, die Natur offenbart sich überall dort vollkommen, wo der Mensch mit ihr in Eintracht, in tiefer Verbundenheit lebt. Wo dies nicht vom Menschen tief empfunden wird, herrscht entsprechend seinem Bewusstsein Disharmonie in vielfältigster Ausprägung. Dies zeigt auf, dass der innere Zustand, sein Charakter, sein Grad an Bewusstsein sich entsprechend im Außen widerspiegelt. Die Gerechtigkeit offenbart sich durch das Phänomen der Resonanz. Ich ziehe an, wie ich gestimmt bin. Die innere Bewusstseinsschwingung der Menschheit zeigt sich im Außen.
    Der gegenwärtige Zustand auf Mutter Erde hängt unmittelbar mit unserem Bewusstsein zusammen. Die dringlichste Aufgabe ist es, die Kriegsschauplätze, den Hass, die Ängste, den Zorn… im eigenen Inneren zu klären. Wahrer Frieden kommt nicht von außen, sondern kann nur im eigenen Inneren hergestellt werden.
    Wäre jeder mit sich selbst im Frieden, glaubt irgendjemand, dass es dann noch Unfrieden im Außen geben würde?
    Die oberste Priorität ist die Heilung von Mutter Erde, wozu ein jeder beitragen kann, indem er sich ausschließlich mit sich selbst auseinander setzt.
    Ich muss mich erst selbst finden um zu erkennen, dass ich in allem bin.
    Wir leben noch in einer Welt der Dualität, in einer Welt der Trennung, wo das Ego vorherrscht, weil wir selbst von unserem wahren SELBST getrennt sind und es nicht bemerken.
    Wie soll ich in Frieden leben können, wenn ich mich nicht kenne, wenn ich meine eigene Wahrheit, meine Wurzel nicht beachte? Wir haben uns getrennt von der Lebenskraft, durch die wir sind, deren Kind wir sind.
    Diese Lebenskraft erhielt vielfältige Namen; allerdings der Name ist nicht das Wertvolle sondern die Essenz desselben. Wie sollte auch etwas einen Namen tragen, das unendlich, ewig seiend, allgegenwärtig, allmächtig, allwissend und formlos ist? Die beste Kennzeichnung ist noch: — ICH BIN DAS ICH BIN — Punkt.
    Diese alles durchdringende Lebenskraft ist Ordnung, Schönheit, pures Licht und reinste Liebe. Der Mensch ist durch diese Kraft, ja in Wahrheit ist er sie selbst. Erwachen zu dieser Einsicht gelingt aber nur dann, wenn ich bereit bin in mich zu gehen und mich der Frage stelle, WER BIN ICH.
    Die im Außen so häufig ersehnte Liebe ist in mir und ich bin sie selbst. Finde ich zur Wurzel, die in mir ist, so finde ich Mitgefühl, Verständnis, Sanftheit, Vergebung, Selbstvertrauen, Selbstachtung….
    Ich finde dies nicht nur sondern ich erkenne, dass ich all dies bin. Ich verwandle mich und lebe im Außen vollständig anders, nämlich so wie ich mich dann fühle. Habe ich so Frieden in mir gefunden, lebe ich im Außen, wie ich bin.
    Ich bin das ich bin, ich benötige weder Recht noch Staatsangehörigkeit und was an all dem Weg nach Innen am schönsten ist, ist, dass ich mit meiner Verwandlung das Menschheitsbewusstsein mit verwandle und somit zum wahren Weltfrieden beitrage.
    Also vom Ego-Bewusstsein zum wahren Selbst-Bewusstsein und damit zur Einheit ohne Dualität.
    Dazu ist jeder Mensch in der Lage, alles ist anwesend; er muss den Schatz, der er selbst ist nur auspacken und nirgends außerhalb suchen.
    Ich bin mir wohl bewusst, dass diese Zuwendung ins eigene Innere vom jeweiligen Bewusstseinsstand abhängt und es mag einige hier geben, die diesen Inhalt ablehnen, warum auch immer.
    Nichtsdestotrotz wollte ich dies schreiben, nach längerem Bewegen, mit der Hoffnung, dass die Perlen auf manchen fruchtbaren Boden fallen und das Herz erreichen.
    Euch allen alles LIEBE
    AMARANIS SOLARIS NAM
    Joachim

  • Hallo! Auch von meiner Seite herzlichen Dank, daß du, Andreas, dir die Mühe gemacht hast, dies in so einfachen Worten und doch sehr ausführlich darzulegen.
    Zur Verantwortung: Diejenigen, die sich wirklich als Menschen verstehen und sich endlich vom System und dessen positiven Recht verabschieden konnten, können nur stringent die Schlußfolgerung ziehen, daß sich eine Verantwortung immer nur gegenüber dem höchsten Maßstab , folglich gegenüber dem Schöpfer aller Dinge zu zeigen hat. Lebt man gemäß seinen Grundsätzen, ergibt sich automatisch gegenüber seinen Mitmenschen ein einwandfreies Verhalten mit gegenseitigem Respekt, Frieden, Liebe. Vorraussetzung ist natürlich, daß man sich mit diesen Grundsätzen vertraut macht. Gibt es keinen Schöpfer, so gilt das Recht des Stärkeren – denn dann gibt es keinen Rechtsmaßstab, auf dem man sich berufen kann, keine Autorität, auf die man sich berufen kann usw.. Verantwortung gegenüber (Schieds-)Richtern einer Handelsgesellschaft gibt es für Menschen nicht. Brauhen Sie auch nicht, denn wer wirklich Mensch ist, handelt als solcher und folgt dem Grundsatz Christi aus Matt. 7:12 “ So wie du willst, daß man dir tut, so tue auch den anderen!“ Das ist übrigens die richtige Form , welche da nicht heißt:“Was du nicht willst, daß man dir tut, das füge auch keinem anderen zu“, denn die erstere fordert zu aktiven positiven Handeln auf!!

    Als du die Staatsangehörigkeit ansprachst, mußte ich dir Recht geben, daß es Leute gibt, die gerne Mensch sein würden, aber nicht sein können, da sie sich im Laufe des Lebens so abhängig vom System gemacht haben, daß sie es sich nicht leisten können, sich abzukoppeln und auch nicht in der Lage sind, sich selbst zu verwalten und seine ANgelgenheit alleine zu regeln. Dann ist man gezwungen Kompromisse einzugehen. Man sollte sich dann aber auch nciht beschweren, denn das System bietet diesen Leuten ja auch was, was offenbar wert genug ist, um darin zu bleiben.
    Für die, die Mensch sein wollen und auch den Willen haben, das durchzuziehen, ibt es bald gute NAchrichten, denn man hat inzwischen herausgefunden, wie man die „Akzeptanz für Wert“ hier in Deutschland wirksam anwenden kann und wie man auch wirksam gegenüber dem System seinen Anspruch auf die Begleichung von Buchgeldforderungen seitens des sog. Staates oder auch der Banken mittels Sozialversicherungsnummer erheben und festmachen kann. Das ist gerade noch in Ausarbeitung, wird aber in Kürze in Form von Seminaren solchen offeriert, die sich mit der Materie Mensch sein grundsätzlich schon auskennen und bereits als solche agieren. Wir werden Mitteilung machen, wenn es so weit ist!
    Wie du schon sagtest, Andreas: Die Wahrheit ist unglaublich einfach – sie jedoch herauszufinden und die Schnittstellen zwischen Realität (den Menschen) und der fiktiven Welt des Systems zu finden, ist harte Arbeit. An alle, die hierbei mitarbeiten, einen großen Dank!

  • Hallo Andreas,

    ich lese jeden Klardenker und, ehrlich gesagt, es sind mir zu wenige. Du bist auf den rechten Weg und ich freue mich auf jedes einzelne Wort von Dir. Dieser Klardenker unterscheidet sich allerdings grundlegend von allen anderen und ich bin glücklich darüber, dass ich Dich kennenlernen durfte. Mit diesem Klardenker sprichst Du mir aus der Seele. Absolut perfekt. Es geht um unsere Rechte. Wenn ich daran denke, wie wenige Menschen ihre Rechte überhaupt kennen, dann bin ich immer wieder erschrocken. Du hast es auf den Punkt gebracht. Es geht um unsere Rechte, nur um unsere Rechte. Und wenn ich weiter darüber nachdenke, dann fällt mir auf, warum soll ich irgendjemandem irgend eine Erklärung geben? Ich kenne meine Rechte und ich muss sie leben. Jedem, dem ich meine Rechte erklären muss, der oder die versteht sie nicht, glaubt es nicht oder ist indoktriniert. Das Wichtigste ist, dass die Menschen ihre Rechte und den Unterschied zwischen Person und Mensch kennen. Du bist ein Vorbild und ein Vorreiter in dieser Angelegenheit. Dafür danke ich Dir ganz herzlich.

  • Lieber Andreas,
    herzlichen Dank für deine Impulse.
    Des Weiteren grüße ich euch alle, die ihr eure Gedanken zu dieser Thematik abgegeben habt.
    Ich sehe die gesamte Angelegenheit als eine Übergangsstufe zu dem, was Ziel oder Wahrheit genannt werden könnte. Z.B. die Suche nach der richtigen Bezeichnung, hier das Wort Verantwortung, verweist auf denjenigen, der es prägt. Das Wort an sich sagt nichts aus; erst die innere Gesinnung, mit der ich es benutze gibt ihm seinen Sinn. Damit ist sofort ersichtlich, dass es immer der Mensch selbst ist, der die Worte in seinem Sinn prägt und folglich auch benutzt. Wir wissen allerdings nicht, ob der andere es auch so sieht!
    Ähnlich ist es mit den hier dargestellten Beiträgen, die sich mit dem sogenannten System auseinander setzten.
    Das Ausgangsthema von Andreas ist Klarheit zu schaffen zwischen den Worten Mensch und Person um damit einen souveräneren Umgang mit dem System eingehen zu können.
    Ich gehe davon aus, dass allen das Commonlaw bei OPPT bekannt ist: u.a. ist der Mensch also frei. Er ist einzig Gott unterstellt…
    Bewusst greife ich nur die beiden Worte “Mensch“ und “frei“ heraus und möchte mit ihnen dasjenige beleuchten, was meiner Ansicht nach förderlich ist und dabei sogar Wege aufzeigt, was die Ausgangsthematik betrifft.
    Es tauchen wesentliche Fragen auf:
    Wie verstehe ich das Wort Mensch bzw. was ist der Mensch? Was ist mit diesem Wort gemeint? Bezeichnet es die Form meines Körpers, so, wie wir alles kennzeichnen?
    Oder ist da auch noch das Denken, das Gefühl, der Wille, die Seele… mit integriert?
    Wenn ja, welche Instanz lebt den Körper und regelt z.B. alle abermillionen Prozesse pro Sekunde darin in einer unvorstellbaren Genialität?
    Wir wollen einen Schritt weiter gehen und diese Instanz mit dem Wort ICH bezeichnen.
    Wir benutzen es auf natürliche Weise, aber was verstehe ich mit diesem Wort?
    Stirbt diese Kraft, wenn der Körper stirbt?
    Genauso ist es mit dem Wort FREI. Ich möchte mal behaupten, das keiner wirklich weiß oder erlebt hat, was wahre FREIHEIT ist, es sei denn, dass er vollkommen verschmolzen ist mit der Urquelle allen Seins.
    Diese Ausführungen sollen keine philosophische Diskussion starten, das führt zu nichts.
    Es sind Anregungen zu einer Frage, die es gilt zu lösen und die jeder nur für sich alleine finden kann.
    Es geht in allem immer um die Frage: – WER BIN ICH –
    Kann ich mir diese Frage beantworten, sodass ich in meinem innersten Zentrum eine klare
    Gewissheit als Resonanz erhalte, so weiß ich alles und weiß mich entsprechend zu verhalten.
    Es geht um das SELBST-VERSTÄNDNIS!
    Es geht weder um das System noch um die Art und Weise, wie ich mich darin zu verhalten habe. Solange ich für mich nicht zu 100% davon überzeugt bin, dass ich frei bin, bin ich es auch nicht.
    Wie bereits oben erwähnt, sehe ich in dieser Klärung -Mensch und Person- eine Übergangsstufe des Erwachens hin zur wesentlichen Lebensfrage, die jeder für sich allein lösen möge.
    Die Lösung derselben klärt nicht nur das gegenwärtige Verhalten sondern bereichert den gesamten Lebensweg enorm, ja sie führt jeden zur Wahrheit seiner Selbst.

    Ich wünsche euch allen weiterhin alles LIEBE auf eurem weiteren Weg.

    AMARANIS SOLARIS NAM
    Joachim

    • „Solange ich für mich nicht zu 100% davon überzeugt bin, dass ich frei bin, bin ich es auch nicht.“ Na das ist doch auch ein toller Satz und in seiner Einfachheit auf den Punkt gebracht, denn so, wie ich mich dazu fühle, werde ich mich verhalten. Ich sage es immer wieder. Alles ist zuerst eine Reise nach Innen und insofern kann man dem System fast dankbar sein, weil es uns dazu zwingt.

  • Hier noch ein vollständiger Auszug dieser Rechte aus dem (schweizerischen) Gaststaatgesetz (GstG), auf die wir uns als völkerrechtlich geschützte Personen (Menschen / Art. 27 Abs. 1) des Genfer Abkommens IV (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490188/) mit Anspruch darauf und dem Hinweis der Geheimhaltung in der Bundesrepublik beziehen sollten:
    Art. 3 Abs. 1 Die Vorrechte und Immunitäten umfassen:
    a. die Unverletzlichkeit der Personen, Räumlichkeiten, Vermögenswerte, Archive, Schriftstücke, Korrespondenzen und des diplomatischen Kuriergepäcks;
    b. die Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung;
    c. die Befreiung von den direkten Steuern;
    d. die Befreiung von den indirekten Steuern;
    e. die Befreiung von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben;
    f. die freie Verfügung über Finanzmittel, Devisen, Bargeld und anderes bewegliches Vermögen;
    g. die Kommunikations-, Bewegungs- und Verkehrsfreiheit;
    h. die Befreiung vom (schweizerischen) System der sozialen Sicherheit;
    i. die Befreiung von den (schweizerischen) Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen;
    j. die Befreiung von allen persönlichen Dienstleistungen, von allen öffentlichen Dienstleistungen sowie von militärischen Auflagen und Pflichten jeder Art
    2 Die Erleichterungen umfassen:
    a. die Modalitäten der Zulassung zum Arbeitsmarkt für begünstigte Personen nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a und c;
    b. das Recht, eine Flagge und ein Hoheitszeichen zu benützen;
    c. das Recht, Passierscheine auszustellen und sie von den (Schweizer) Behörden als Reiseausweise anerkennen zu lassen;
    d. die erleichterte Zulassung von Fahrzeugen.
    3 Der Bundesrat kann weitere Erleichterungen gewähren, die geringfügiger sind als diejenigen nach Absatz 2
    Art. 20 Finanzielle Beiträge und Unterstützungsmassnahmen
    Der Bund kann:
    a einmalige oder wiederkehrende finanzielle Beiträge gewähren
    b …

    • Hallo Peter,

      die Liste der „Vorrechte“ ist doch egal wenn es uns Menschen eh nicht betrifft.
      Ich verweise auf Art. 2 des GstG:

      Der Bund kann folgenden natürlichen Personen (begünstigte Personen) Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen gewähren:

      a. Personen, die, ständig oder vorübergehend, in offizieller Eigenschaft für einen institutionellen Begünstigten nach Absatz 1 tätig sind;
      b. Persönlichkeiten, die ein internationales Mandat ausüben;
      c. Personen, die berechtigt sind, eine begünstigte Person nach Buchstabe a oder b zu begleiten, einschliesslich der privaten Hausangestellten.

      Die Vorrechte beziehen sich NUR auf Personen. Ist ja auch logisch weil sie sich auf Menschen nicht beziehen können.
      Ausserdem steht im ersten Satz von Artikel 2: Der Bund kann
      Können heißt nicht müssen.

      Das heißt Du bist eh der Willkür ausgesetzt. Die können wenn sie wollen, aber wenn sie nicht wollen hast Du kein Recht darauf für Deine Person Passierscheine selbst herzustellen etc.

      Und drittens gehören einfache Menschen auch nicht zu den Personengruppen a bis c.

      Meiner Ansicht nach: Vergiss das GstG, vergiss egal welches „Gesetz“. Es wird Dir von dem System kein Paragraph gegeben werden und kein Formular mit dem Du die Bestätigung vom System bekommst, dass Du von dem System frei bist. Das wäre unlogisch in sich weil diese „Freiheit“ die Bedingung hätte in dem Bescheid…. Da beißt sich die Katze in den Schwanz…

      Die Freiheit vom System gibt es nur von ausserhalb des System beispielsweise in der Wiederentdeckung, dass man Mensch ist. Und davon handelt der Artikel von Andreas.

      Viele Grüße
      Konstantin

      • Hallo Konstantin
        Gewiss betrifft uns begünstigte Menschen die Vorrechte der Personen! Solange das Kriegsrecht fortbesteht, müssen wir uns als Zivilisten zu erkennen geben können, und das können wir nun mal nur als begünstigte Person der Sache oder des Menschen bzw. als geschützte Person (siehe Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten). Der Kriegszustand ist für begünstigte Menschen offenkundig.
        Die von dir zitierte Kann-Bestimmung im GstG bezieht sich allerdings nur auf begünstigte Personen von Sachen, jedoch nicht auf begünstigte Personen von Menschen (Muss-Bestimmung; siehe Art. 27 Abs. 1 GA IV i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GstG und Art. 25 GG).
        a) Begünstige Menschen sind in offizieller Eigenschaft für den „guten“ Gott tätig (In einer atheistischen Gesellschaft parallel für einen institutionellen Begünstigten: Also NGO Deutschland)
        b) Begünstige Menschen, die ein internationales Mandat (geschützte Person des Genfer Abkommen IV) ausüben.
        a) und b) fallen in dem Sinne zusammen.
        „Einfache“ Menschen gehören auch dazu, sofern sie sich dafür entscheiden (siehe Art. 42 Abs. 2 GA IV i.V.m. 132 Abs. 1 GA IV). Siehe Willenserklärung von Andreas.
        Dass zu Kriegszeiten die Willkür grassiert, ist leider hinzunehmen. Den Erfolg kann ich mir trotzdem wenn überhaupt nur durch Zivile Usurpation (u.a. eigene/unsere Rechtssprechung / Bescheide, Urteile gestützt auf Art. 9 UN-Resolution A/RES/56/83) vorstellen.
        Viele Grüsse
        Peter

  • Lieber Andreas,

    ich danke dir für diesen herzlichen, einfachen und genialen „Klardenker“.

    Erinnert mich sehr an Mary Crofts Maximen:
    „Wenn es nicht einfach ist, ist es nicht die Lösung.“ und
    „Jede Angelegenheit die mit Papier begründet wurde kann auch nur mit Papier wieder aufgelöst werden.“

    Sie ist Autorin dieses kleinen tollen büchleins:

    How I Clobbered every Bureaucratic Cash-Confiscatory Agency known to Man … a Spiritual Economics Book

    http://www.getoutofdebtfree.org/mary-croft/mary-croft.pdf

    Friede!

  • ich bin für „Gewissenhaft“ oder „Gewissenshaft“ (darüber lässt sich diskutieren) als Substantiv. Das Wort müsste aber leider vorher neu geschöpft werden. An erster Stelle steht das Gewissen. Dieses ist der ultimative Leiter und Ratgeber seines eigenen freiheitlichen Handelns. Den zweiten Part des Wortes kann man für „das sich verantworten“ sehen. „haft“ steht auch für „gefangen“ oder „für was eingenommen“ und einiges mehr. Ein interessantes Wort. Wenn man sein Handeln nicht mehr nach dem Modell „Recht und Pflicht“ ausrichtet, bleibt nur noch das Gewissen übrig was über das Handeln wacht. Wäre doch super wenn man die leute in Gewissenshaftung nehmen könnte. Oder wenn man einfach mal die Gewissenhaft übernimmt. Leider muss man dazu auch ein intaktes Gewissen haben, damit das Sinn macht.

  • Lieber Andreas,
    vielen Dank für diesen Denkanstoss.
    Ich habe eine Frage praktischer Art. Wie machst Du das, wenn Du in Länder ausserhalb Europas fiegst? Welches Dokument nutzt Du dazu? Kann mir schlecht vorstellen, dass ich zum Flughafen gehe und sage, ich bin Homo Sapiens Sapiens Sylvia aus dem Hause Meier und kann damit in ein Flugzeug steigen. Schüpfst Du dann in Deine Person und zeigst Deinen Reisepass?
    Ich bin ganz auf Deiner Wellenlänge, würde mich über einige Tipps zur praktischen Umsetzung freuen.
    Übrigens hatte ich schon immer mit dem Begriff Verantwortung Bauchschmerzen. Nach der Erklärung von Konstantin weiss ich nun auch warum.
    Für etwas einstehen und zuständig sein, passt für mich besser. Zuständig zusammen mit Sein find ich besonders gut.
    Vielen Dank für Deine Arbeit.
    Sylvia

    • genau, ich benutze die Person (bin es aber nicht, siehe Willenserklärung )und reise mit dem stinknormalen Reisepass der BRD durch die Welt.

      • dem roten? oder dem gruenen?
        und noch eine vielleicht bloede Frage:
        wenn der Reisepasse ablaeuft, muss „die Person“ ja einen neuen beantragen. D.h. faktisch der Mensch geht zum Buergerservice und fuellt ein Formular aus. Welche Fallen lauern da, damit der Antrag nicht als erneute Willenserklaerung verstanden wird, „die Person“ zu sein?

        • als Nutzer meiner Person verwende ich den roten, weil ich keine Lust habe, alle Jahre das Spiel zu wiederholen.
          wo Unterschriften verlangt werden, könnte man wie folgt und wie die verfahren:
          i.A. (Im Auftrag) was völlig korrekt wäre, also im Auftrag der Person, da man es ja selbst nicht ist,
          oder V.C. (Vi Coactus, lat. unter Zwang)

          • Na ja, „im Auftrag“ passt nicht wirklich. Wie soll denn eine tote juristische Erfindung (Person) jemandem einen Auftrag geben.

            Passender erschein: A.R.
            das steht für: autorisierter Repräsentant

            Manche schreiben die Unterschrift so:
            by: xxxxxxxxxxx A.R.

            Ob das allerdings die „Meldeämter“ akzeptieren als Unterschrift bei der Beantragung eines Reisepasses weiß ich nicht. Müsste man ausprobieren.

          • der Treuhänder dieser Person tut es, die uns sozusagen als unbewusste Geschaftsführer dieser Person laufen läßt, aber das A.R. geht natürlich auch.
            Ich würde die nur weitestgehend spiegeln, dienn diese unterschreiben auch immer i.A., damit können die etwas anfangen.
            Krank ist das eh alles.

          • Danke euch beiden!
            und damit kann ich einen weiteren Puzzlestein in das grosse Puzzle fuer meine eigene Souveraenitaet einfuegen 😉

          • Und wie unterschreibt Mensch – nur Vorname(n), plus Familienname, mit Zusatz „aus der Familie“ oder „aus dem Hause“, nur Kleinbuchstaben?

          • Lieber Andreas,

            unter Zwang heißt coactus feci.

            Liebe Grüße
            Norman

          • mag ja sein, ich hatte kein Latein, aber im handelsrechtlichen Gebrauch und in der überlieferten Beschreibung nimmt man V.C. und meint das Gleiche.

        • Ich selbst empfehle bei vorgedruckten Formularen immer die Begriffe „Name“ und „Vorname“ mit „Vorname“ und „Familienname“ zu ersetzen. Damit sollte erkenntlich werden, dass es sich hier um die selbst erschaffene Person (begünstigte Person) und nicht um die fremd erschaffene Person (schuldnerische Person) geht. Eine evtl. Aufforderung „Schreiben Sie bitte in Blockschrift“ sollte zumindest bei der Angabe des Familiennamens ignoriert werden. Für den Fall, dass der „korrekte“ Antrag aufgrund dieser Änderungen und/oder Ergänzungen nicht entgegengenommen wird, kann / sollte man sich später dennoch darauf berufen.

          • Thema U n t e r schrift:
            Überall, wo diese verlangt wird, handelt es sich um einen Vertrag. Verträge werden
            immer von PERSONEN (Fiktionen) eingegangen, dabei bedarf es immer 2 Parteien.
            Konsequenz: Da meine EC-Karte auf der Vorderseite meine PERSON darstellt und
            ich nicht gewillt bin, einen Vertrag mit dem Schuldgeld-Institut einzugehen, habe ich
            auf der Rückseite den NAMEN meiner PERSON so geschrieben: BEAT MEYER.
            Das bin ich also nicht. Das wurde (seltsamerweise) noch nie beanstandet.
            Probiert es mal aus, es „funktioniert“. Würde mich (später) jemand auf einen „Vertrag“
            ansprechen, könnte ich immer sagen: Das ist gar nicht meine Unterschrift.

        • Des Weiteren kann ich nur jedem raten, sich mit dem geheim gehaltenen Gaststaatgesetz (GstG) „des Bundes“ (http://www.wir-zeitung.com/?p=115481), in der Schweiz öffentlich einsehbar (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c192_12.html), zu befassen, das natürlichen Personen (begünstigen Personen / ob Sachen oder Menschen) unter anderem das Recht zugesteht, sich eigene „Passierscheine auszustellen und sie von den Behörden als Reiseausweise anerkennen zu lassen“, keine Steuern zahlen zu müssen und sich von Sozialversicherungsbeiträgen zu befreien (Art. 3 GstG). Die Zuständigkeit für Beschwerden gegen „den Bund“ soll beim Verwaltungsgericht Berlin liegen (http://youtu.be/_WILhsx6rmQ).

          • Peter, ich kann nicht erkennen, daß die in dem Schweizer Gesetz genannten „Begünstigten“ in dem Sinne des Treuhandkonstrukts gemeint sind! Siehe die Auflistung – ich sehe nicht, daß Menschen ein internationales Mandat haben!

          • Elisabeth, es ist nicht sofort erkennbar, weil „der Bund“ dem „Heimatstaatgesetz“ (Gaststaatgesetz) das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV) vor- und übergelagert hat. Für uns begünstigte Menschen sind die genannten Begünstigten mit dem Treuhandkonstrukt Deutschland jedoch identisch.
            Im Briefkopf offizieller Briefe steht bei mir deshalb auch immer PETER Mustermann, c/o Deutschland etc…. „aus der Familie“ lasse ich weg, da dies unter anderem bereits aus der Willenserklärung hervorgeht, die ich jeweils in Kopie mitschicke.

          • @ Peter: Gilt das nur für die Schweiz?!
            Den ersten Link (http://www.wir-zeitung.com/?p=115481) kann ich leider nicht öffnen.

  • Herzlichen Dank, lieber Andreas, für diese wunderbare Erklärung. Ich ringe seit einiger Zeit mit ähnlichen Formulierungen, wenn auch eher innerlich =)
    Der diskutierte Begriff „Verantwortung“ lässt sich – auch wenn er fremdbestimmt klingen mag – kaum ersetzen, es sei denn, man greift zu Umschreibungen und läuft Gefahr sich zu gespreizt auszudrücken, was der Klarheit entgegenwirkt. Wenn man die dahinter liegenden Worte wie Gewissen, Zuständigkeit, Konsequenz, Treue usw. anschaut, landet man doch wieder bei Verantwortung. Vielleicht ließe sich der Begriff erweitern bzw. eingrenzen durch „Eigenverantwortung“ oder „Selbstverantwortung“? Wer legt fest, welche Konsequenzen die Verantwortung hat?
    Bei meinen Recherchen bin ich auf folgende Zitate gestoßen:
    „Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit. Das ist der Grund, weshalb sich die meisten Menschen vor ihr fürchten.“ George Bernard Shaw
    „Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Nur wer frei ist – und immer auch anders agieren könnte – kann verantwortlich handeln.“ Heinz von Foerster
    Auch interessant, die Begriffserklärung im „Digitalen Grimm“: http://woerterbuchnetz.de/DWB/?lemid=GV00375

  • Anstelle von Verantwortung übernehmen: wie klingt (ich bin) „Konsequenzträger meiner Handlungen“ für euch?

  • Hallo,
    ich möchte noch etwas zur Herkunft der Person beitragen.
    Codex Iuris Caonici
    „can. 96 Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.“

    Auf deutsch: Wer sich nicht taufen ließ war und blieb Mench und somit auch frei. Wieviele freie Menschen mag es gegeben haben? Vermutlich nur sehr sehr wenige. Die Verbindung zu unserem Rechtssystem herzustellen, sollte eine der kleineren Übungen sein. In unserem Recht wird Mensch mit Person nach BGB §1 gleichgestellt, was aber aus meiner Sicht Unfug ist, denn der Mensch muß sich niemandem unterordnen, auch keinem BGB. Die alles entscheidende Frage, wie wird man die Person, bzw. die Haftung für diese sauber los, deren Urheber ja nicht der Mensch sondern in unserem Fall die BRD ist?

  • Die AGB’s bleiben bestehen und werden mit beigefügt?
    Der Auszug aus dem geburtenregister genügt oder sollte es beglaubigt werden?
    Die Register Nr.Bei der Willenserklärung vergebe ich mir selbst?

    Danke!!!

  • Ein paar Gedanken an alle
    die sich auf diesen Weg zum eigenen Ursprung begeben
    ein Weg, der früher den Philosophen vorbehalten war
    ein Weg zur Bewusstseinsseelenentwicklung
    der Freeman aus Österreich hat diesbezüglich ebenfalls sehr anregende Gedanken auf seinem Weg entwickelt

    Gedanken zum Begriff Verantwortung:
    Ich bin ein geistig–seelisches Wesen in meiner jetzigen körperlichen Inkarnation.
    Eine ausschließlich in mir und durch mich begründete Verantwortlichkeit wird mein denken, fühlen und handeln bestimmen, so gut es mir im jeweiligen Moment nach bestem Wissen und Gewissen möglich ist

    je länger ich mich mit dieser Thematik befasse, umso tiefer gehende Lebens-Fragen entstehen. So scheint mir, obwohl ich mich noch recht am Anfang fühle, der individuelle Tod, gleich Konzeption und Geburt, ein Ereignis zu sein, welches sämtliche irdischen Fragen tiefgehend berührt. Denn mit dem eigenen Ableben, auch wenn dieses infolge naturgesetzlicher „Bestimmung“ geschieht, entziehe ich mich äußeren Gegebenheiten bzw. werde ich all dieser entzogen. Welche Bewandtnis könnte das für unsere Suche, für unseren Weg haben?

    zudem wäre ggf. ein weiterer Blick notwendig, der nach der Wirklichkeit. Es gibt vielfältige Hinweise, wahrscheinlich weit über die hier besprochenen Fragen hinaus, die einem eine Ahnung vermitteln, dass diese Art Alltagswirklichkeit, in der wir uns zuhause und irgendwie geborgen fühlen, möglicherweise so nicht vorhanden ist. Zuvorderst meine ich hier die Geschichte der Menschheit

  • Gerne habe ich mich in den letzten zwei Monaten mit den Ausführungen zu OPPT, STA etc. beschäftigt, haben sie mir doch eine völlig neue Sicht der „Dinge“ vermittelt. Das ursprüngliche Christentum ist für mich zu „Stamm“ geworden, nach dem sich unser gesamtes Dasein ausrichten sollte. Daher möchte ich gerne auf die sogenannte goldene Regel unseres Herrn Jesus hinweisen, der über den hier schon des öfteren zitierten Grundsatz: “ „Füg keinem anderem zu, was Du nicht willst, dass man Dir tu “ noch hinausgeht indem er den positiven Aspekt menschlichen Handelns hervorhebt:
    „Und wie ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, so tut ihnen auch! “ aufgezeichnet in Lukas 6,31 nach Luther1984…

  • Lieber Andreas,
    es ist für mich persönlich sehr bewegend Deinen Weg der Erkenntnis in diesem Artikel so klar und eindeutig und auch einfach nachlesen bzw nachvollziehen zu koennen.
    Ich habe unsere Zeit des gemeinsamen Kennens stets als Freundschaft gefühlt und empfunden.
    Dein Engagement, Dein TUN haben mir immer Respekt und Hochachtung abverlangt. Habe ich doch selbst nach meinen Weg gesucht und dabei viele Äste in dem Baum zunächst einmal passieren müssen. Den Stamm habe ich noch nicht ganz erreicht, aber ich arbeite daran.
    Oft sind meine Gedanken bei Dir und Deiner Familie. Moegen Sie Dir auch weiterhin viel Kraft und Rückenhalt geben.

  • Hallo Herr Clauss,
    nur als interessante Nebenbemerkung:
    Der letzte geschäftsführende „Reichspräsident“ des deutschen Reiches, Großadmiral Dönitz, begann seine Rede an das deutsche Volk anläßlich der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 mit den Worten: “ Deutsche Männer und Frauen! In meiner Ansprache …..“ *usw.
    Ob es da einen Zusammenhang gibt mit Ihren interessanten Überlegungen hinsichtlich Mensch, Mann, Frau/Weib?
    Übrigens der Gysi spricht in seiner Rede im obigen Video von „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“!
    Mit vielen Grüßen aus Mariendorf, einer kleiner aber unerschrockener Kämpfer gegen das System und für unsere Freiheit und Eigenverantwortung
    Michael Dorn
    * Quelle: „Flensburger Nachrichten“ Nr. 108 vom 9.5.1945
    gefunden in Walter Lüdde Neurath, Regierung Dönitz

  • Danke.
    Alles regt zur Tat und Verbreitung an.

  • … Verantwortung = gewissenhafte Zuständigkeit !? ?? .
    Fühlt sich vom Klang her stimmig an … oder?

  • Wow, wieder ein sehr langer Klardenker- aber ein sehr guter, sehr tiefgehender! Es geht hier um die Umsetzung des OPPT, nicht wahr? Würdest Du, Andreas, dann sagen, die Anstrebung der echten Staatsangehörigkeit ist nicht mehr vonnöten? Wenn ich meine Gedanken beobachte, bin ich natürlich einer der Verwirrten, die nicht wissen, wo sie anfangen sollen/sollten. Beobachtet man die derzeitigen Entwicklungen beim Thema Staatsangehörigkeit, dann entdeckt man, daß wieder weitere Hürden aufgestapelt wurden, indem man nunmehr eine Begründung für „die mutwillige Abgabe“ des Antrages auf Staatsangehörigkeit verlangt, um dann zu entscheiden, ob jene Beantragt werden darf oder nicht. Das ist so Hanebüchen wie Gesetzeswidrig. Ich denke, jetzt erst recht! Alle Staatenlosen sollten erst recht sich aufraffen um das in Angriff zu nehmen. Und was meine Beobachtungen anbelangt, sind viele im Bekanntenkreis, trotz Kenntnis, dazu nicht bereit. Zu dem, was Du jetzt hier unterbreitest, erst recht nicht. OK, muß jeder selbst wissen. Dennoch finde ich es gut, daß es Leuchtfeuer wie Dich gibt ( und das meine ich wörtlich), die unermüdlich Wege suchen und sie dann auch noch hier Kostenfrei zur Verfügung stellen! Sei gesegnet Andreas. Für mich sind auch noch sehr viele Fragen offen, aber auch ich bewege mich in Richtung Ausgang BRD. Uns allen Mut, Glück und Gesundheit!

    • die Staatsangehörigkeit ist für Personen und die Hälfte der Strecke, die echte STA unserer Personen führt auf jeden Fall in ein besseres und mehr dem Menschen dienendes Rechtssystem, es bleibt aber ein Rechtssystem, was ich, der Mensch in Freiheit und Verantwortung, in Wirklichkeit nicht brauche.
      Wer es braucht und mag, sollte beim Thema Staatsangehörigkeit bleiben. Aber Staaten sind Menschen-, besser Personenfarmen. Es gibt welche mit artgrechter Haltung und andere mit weit weniger artgerechter Zucht. Zucht und Ordnung – wer es braucht…

      • Super Andreas,
        auf diesem Weg bin ich auch seit diesem Jahr, und du hast mir eigentlich schon vorher dabei, durch deine Antworten hier, ein Stückweit geholfen. Auch wenn Du es noch nicht so direkt ausgesprochen hattest.
        Die Staatsangehörigkeit ist eben immer noch das System… Ob es nun besser ist oder nicht bleibt noch zu beweisen.

        Vielen Dank

  • Lieber Andreas-Mensch,

    Da ich bisher mit deiner Person schon eh kaum zu tun hatte, war mir Dein Menschsein immer schon besonders wertvoll und soll es bleiben !!

    Hab‘ Dank für Freundschaft !

    Reiner

  • Hallo Andreas, ganz vielen Dank für diesen Klardenker!

    Gerne mache ich ein paar Anmerkungen:
    Der Begriff „Frau“ ist juristisch definiert im „Juristischen Wörterbuch“ von Gerhard Köbler:
    Frau (Herrin) ist der erwachsene weibliche Mensch.

    Wer anstelle von „Frau“ einen passenden Begriff nutzen will, der nicht juristisch definiert wurde, dann lautet dieser: „Weib“. Dies passt auch logisch zu „Mann“ im Sinne von „männlich/weiblich“.

    Zur Definition von „Mensch“ empfehle ich den Begriff „Menschenwürde“ im genannten Werk nachzuschlagen:
    Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken.

    Etwas schwierig empfinde ich Deine Verwendung des Begriffs „Verantwortung“. In dem Sinne wie viele Menschen dieses Wort verstehen mag die Nutzung des Wortes in Deinem Text passen. Von der Herkunft gesehen ist dieses Wort jedoch patriarchal besetzt und bedingt ein Rechtssystem sowie ein Gericht/Richter denn der Begriff „Verantwortung“ kommt daher, dass man vor Gericht antworten müsse.

    Mit Schwarmintelligenz werden wir aber sicher einen passenderen Begriff anstelle von „Verantwortung“ finden.

    • danke Konstantin für Deinen konstruktiven berichtigenden Beitrag, habe ich beim Nachschauen geschlampt und im Köbler nur bei Mann geschaut und den Rest unterstellt oder es überlesen – aber Mann/Weib hat schon Sinn. Die Verantwortung habe ich für mich in der Willenserklärung im Zusammenhang mit der Souveränität schon genauer damit definiert in der Frage: wem gegenüber, mir selbst, Gott, der Schöpfung, der Natur. Vwrantwortung ist aber besser als Schuld. Sag mir, wenn Du etwas besseres hast, mir fällt gerade nichts ein, aber vielleicht kommt es noch.

      • Das Wort „Verantwortung“ zu ersetzen ist schwierig weil in diesem Wort sehr viel unterschiedliches drin steckt. Es bedeutet positives sowie negatives. Interessanterweise ist es eher negativ besetzt wenn man sagt / hört: „Sie werden zur Verantwortung gezogen!
        Diese Aussage bedeutet: Jemanden (mit Gewalt) vor den Richter ziehen/zerren damit er vor dieser (vermeintlichen) Hoheit sich rechtfertigen soll, seinen „Kopf hinhalten“ soll. (um im negativen Fall geköpft zu werden?)
        Es ist nicht üblich jemanden zu loben mit den Worten: „Das hast Du gut gemacht, dafür werde ich Dich zur Verantwortung ziehen.“
        Jeder würde nur den Kopf schütteln und sich fragen was denn damit gemeint sein soll.
        Wer etwas besonders gut gemacht hat wird vielleicht „zur Rede gestellt“, das heißt, er darf sich auf die Bühne stellen und eine Rede halten. Aber antworten bzw. sich verantworten müssen nur schuldige, also Personen!, die sich Schuld aufgeladen haben.
        Von daher passt der Begriff „Verantwortung“ nicht für Menschen sondern nur für Personen.
        Bei der Suche nach einem passenderen Begriff habe ich nachgeschlagen im Buch „Sag es treffender“ von A.M. Textor sowie im Duden-Synonymwörterbuch. Dort findet sich beispielsweise der Begriff „Pflicht“ als ein Synonym für „Verantwortung“. Beim weiteren Suchen fanden sich diese eher passenden Begriffe:
        gewissenhaft, für etwas gerade stehen, für etwas einstehen, zuständig sein und als Hauptworte: Gewissen und Zuständigkeit

        Hat jemand bessere Wortvorschläge?

        • finde ich einen guten Vorschlag, nimmt man die Substantive, braucht man aber alle beide: Gewissen und Zuständigkeit. Bei Gewissen war ich auch schon einmal, aber es war mir zu wenig handlungs- und folgenlos gewichtet. Freiheit und Verantwortung gehören schon irgendwie als Konterpart (wie plus und minus) zusammen, denn wenn ich gegen freiheitliche Prinzipien verstoße, also „Füg keinem anderem zu, was Du nicht willst, dass man Dir tu, dann habe ich dafür gerade zustehen, einzugestehen, also die Verantwortung zu übernehmen. Es ist sozusagen das Gegenstück von Pflichten im Teil für Personen.

          • Gewissen ist von Gott eingehauchtes Wissen.
            Ein Naturgesetz ist von Gott gegeben und unveränderlich. Von Menschen gemachte Gesetze sind ein Widerspruch in sich, Gotteslästerung.
            Die Vorsilbe ‚Ge‘ steht in den meisten Fällen für Gott.

          • Bei der Willenserklärung ist mir noch etwas aufgefallen:
            Bei der Nennung von Dir selbst lässt Du den Familiennamen „Clauss“ weg. Bei den Eltern schreibst Du den Familiennamen mit dazu. Ich würde es einheitlich machen, also bei den Eltern auch den Familiennamen weglassen, bzw. ergänzen wie bei Deinem Namen mit: „aus dem Hause Clauss“ oder so ähnlich.

          • 1. habe doch den Familiennamen oder aus dem Hause nicht weggelassen. 2.Bei meinen Eltern habe ich es so, wie in der Geburtsanzeige zu sehen ist, einfach übernommen. Sie selbst haben sich dazu nicht erklärt. Es geht ja in dieser Erklärung um mich und meinen Willen.

          • „Verantwortung“ verstehe ich in dem Sinne, daß ich sie freiwillig übernehme. Für mein Handeln oder auch Nichthandeln, oder für einen anderen Menschen oder ein Tier. Wenn Ihr das ausschließlich als Druck von außen versteht – Eure Sache. Natürlich muß man in manchen Menschen den Sinn dafür wecken, ihnen klarmachen, daß sie jemandem geschadet haben, weil sie es nicht sehen wollten oder konnten – also sie zur Verantwortung ziehen. Dies kann aber auch auf Augenhöhe mit Liebe und Verständnis geschehen!

          • Danke, sehe ich auch so.

          • es ist nur ein gedanke:
            SICH verantworten, ist negativ besetzt, d.h. man steht bereits in einer schuld.
            möchte man es nicht soweit kommen lassen, dann bedeutet dass, die tätigkeit vorher auszuüben, und diese hat ein begrifflichkeit: aufrichtigkeit bzw. aufrichtiges handeln.

            woher kommt das? ich arbeite in einem gesundheitlichen beruf und habe mit den zusammenhängen von körper geist und seele einige erfahrung gesammelt.

            90% der kommunikation sind nonverbal. d.h.: an körperhaltung, gangbild und art und weise der ausführung der handlungen des menschen ist seine geisteshaltung ablesbar und, seine aufrichtigkeit. sprich, ein aufrechter mensch (einstellung/geistes haltung) ist eben ein aufrechter mensch (körperhaltung) dass eine bedingt unweigerlich das andere. wer also z.b. hochgezogene schultern mit verspannter schultermuskulatur hat, trägt eine schwere last in seinem leben („die last auf seinen schultern“… gleich welcher natur – materiell/seelig/psychisch)
            man muss sich doch auch nur einmal die abbilde und statuen aller genialen köpfe (dichter und denker) anschauen und welche körperhaltung sie einnehmen. aufrecht. ebenso, wie im umfeld eines jeden von uns, in welcher haltung welche gestalt so rum rennt (ämter behörden etc…) alle eingeknickt im wahrsten sinne des wortes.

            die begrifflichkeit und eindeutigkeit der deutschen sprache, abgeleitet von den runen ist schier genial in ihrer sinninhaltlichen bedeutung. was hier alles auf rechts basis eben bei andreas schon stattgefunden hat an erkenntnissen, ist ebenso in allen anderen bereichen anwendbar und erkennbar
            es heißt in einem gesunden körper ruht ein gesunder geist. und andersrum genauso (erkennbar durch die 5 bilogische naturgesetze). denn nur ein gesunder geist kann in einem gesunden körper ruhen…

            also, im vorgang einer eventuellen verantwortung ist die aufrichtigkeit. und ist diese korrekt, kommt es auch nicht zu einer verantwortung, sondern zu einer erklärung nebst begründung des eigenen handelns, statt zur verntwortung. und da jeder mensch den nach volksmund genannten „gesunden menschen verstand“ besitzt, ist er dazu in der lage die sicht und erklärung des anderen zu folgen und zu verstehen. und in respekt dieser mit ihm zu kommunizieren. auch hier gilt also „jeder ist seines glückes schmied“ und er übernimmt im positiven als erkenntnis die verantwortung für sich selbst (und nur für sich selbst und nicht anderen gegenüber – begriffstäuschung ahoi… – ) denn niemand sonst ausser man selbst lebt sein eigenes leben!

            verantwortung (für, nicht über sich selbst!!!) im positiven sinne ist also aufrichtiges handeln bzw. besser „aufrichtig/aufrecht sein“. in diesem sinne,

            ich bin. 😉

  • Der Begriff Mensch ist genau so eine Maske wie die Person.
    Der Begriff Mann oder Frau ist das Naturrecht. In der
    Geburtsurkunde steht Junge oder Mädchen. Der Name
    später ist die Person.

    z.B. Ich bin ein Mann und nenne mich matthias !

    Warum ist es notwendig Gemeinden zu aktivieren ?

    Heute gibt es keine Gemeinden oder Städte mehr. Es gibt nur Firmen. (Siehe Firmeneintragungen bei den internationalen Firmenregistern D&B, manta oder Hoppenstedt.) Diese Firmen unterliegen durch die handelsrechtliche Verwaltung der BRD dem Verein im Handelsrecht EU. Diese Gemeindefirmen sind den strikten Anordnungen der übergeordneten Behörden ausgeliefert. Dadurch wird die hohe gewollte Verschuldung erschaffen.

    Der weitere Weg ist wie folgt vorgegeben:
    Die Gemeinden und Städte ,in ihrer Firmenstruktur, haben oder wollen nach „Landesgesetz“ das sogenannte Doppik (KomDoppikLG) einführen. Diese Struktur ändert das System des Geldvermögens in ein imaginäres Eigenkapital und macht die Gemeinde zu einer leeren Hülse, da alle Werte angefangen vom Kindergarten, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, den Schulen usw. in fremde Hände  übergeben werden sollen. Es wird das von den Einwohnern der Gemeinden und Städten erarbeitete Vermögen den Gemeinden und Städten entzogen.

    Im Kgr. Preußen war die Eigenständigkeit der Gemeinden von der Regierung ausdrücklich gewünscht und in den Gemeindeverordnungen verankert. Die Bürger bestimmten eigenständig über ihre Belange. Durch das staatliche Prinzip der Subsidiarität im Königreich Preußen konnte der Staat nach der Verfassung Preußens von 1848/1850 kaum noch in die Belange der Gemeinden eingreifen. Das Geld der Gemeinde blieb ausschließlich in der Gemeinde. Schulden der Gemeinden waren in der damaligen Zeit so gut wie unbekannt. Es herrschte allgemeiner Wohlstand, wie man an den aus der damaligen Zeit zeugenden Gebäuden heute noch sehen kann.

    Das bedeutendste Datum seit dem Kriegende 1918 ist der 01. Oktober 1990.

    Seinem Beginn mit der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien am 28. Juli 1914 war das Attentat von Sarajevo vom 28. Juni 1914 vorausgegangen. Er endete mit dem Waffenstillstand von Compiègne am 11. November 1918.

    Die Siegermächte im Ersten Weltkrieg waren Frankreich, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Königreich Italien. Die Triple Entente von 1907 umfasste nur Frankreich, Großbritannien und Russland. Italien trat erst 1915 der Entente bei. Russland war schon nach der Oktoberrevolution 1917 ausgeschieden.
    Die USA betrachteten sich lediglich als assoziierte Macht der Triple-Entente, der sie nicht beigetreten waren. Die Entente siegte über die Mittelmächte und bestimmte die Pariser Vorortverträge.

    Am 01. Oktober 1990 wurde der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland „2+4-Vertrag“ mit Erklärung vom 01. Oktober 1990 zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und-Verantwortlichkeiten unterschrieben.

    Art. 7 des Vertrages besagt: (1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

    Wenn wir diesen Text wirklich in seiner ganzen Bandbreite verstehen möchten, sollten wir auf die Zeit von 1914 / 1918 zurückgehen. Der erste Weltkrieg war beendet, der Kaiser hatte am 28. November 1918 abgedankt und es gab keine legitime Regierung und Monarchie mehr. Nach dem Völkerrecht hätte jetzt das Volk über die weiteren Geschicke des Landes abstimmen müßen. Es kam anders. Es kam zur Selbstermächtigung von Parteiengruppen. Oswald Sprengler hat dies im Jahr 1924 bereits klar aufgezeigt.

    „Aus Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine Firma. In ihren Satzungen ist nicht vom Volk die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese PATREIEN – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünschte auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.“ Zitat Ende. Oswald Spengler, Philosoph 1924 (Zweibändiges Werk über den „Untergang des Abendlandes“)
    Diesen Text hat am 09. Juli 1993 Zeit-Online abgedruckt. Besser könnten wir die heutig Zeit auch nicht beschreiben.

    Vor 1918 waren die Parteien von einer verantwortlichen Mitgestaltung der Politik ausgeschlossen.

    Im Jahr 1918 endete der deutsche souveräne Staat. Er hat seine Rechtsfähigkeit allerdings nie verloren. Die Änderungen an den Verfassungen kann nach dem gültigen Völkerrecht nur der Souverän – das Volk – vornehmen. Wir sollten uns davor hüten, wie es die Alliierten in ihrer Anordnung Grundgesetz verlangen, eine neue Verfassung zu fordern. Wir könnten dann den Bezug zu unserer Abstammung verlieren.

    Alle sogenannte Regierungen nach 1918 waren Mandatsregierungen im Handelsrecht und im Auftrag von Dritten. Das war bei der Weimarer Regierung und im Jahr 1933 bei der Regierung mit Adolf Hitler jeweils durch Selbstermächtigung.

    Der erste Weltkrieg wurde (nur) durch einen nach dem Völkerrecht möglichen Waffenstillstand beendet. Im völkerrechtlichen Vertrag von 1907 / 1910 der Haager Landkriegsordnung ist dies festgelegt:
    Art. 36 [Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen]
Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird.

    Der Krieg kann nur durch einen Friedensvertrag beendet werden. Diesen Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg haben wir bis heute noch nicht. Der sogenannte zweite Weltkrieg ist ein Waffenstillstandsbruch und die Fortsetzung des ersten Weltkrieges.

    Nach dem ersten Weltkrieg ist nicht nur unser Land ins Handelsrecht verkommen, auch die Alliierten sind jetzt im Handelsrecht. Als Beispiel: der erste Weltkrieg wurde mit Russland dem zaristischen Kaiserreich geführt. Die Fortsetzung des ersten Weltkrieges wurde mit Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geführt. Heute nennt sich die Firma Russische Föderation und Herr Putin ist der Geschäftsführer.

    Wir erinnern uns an den 2+4 Vertrag? Dort hat die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unterschrieben und nicht die Russische Föderation. Wie kann das sein?

    Bei uns ist das Kaiserreich noch rechtsfähig, das durch den Souverän nie außer Kraft gesetzt wurde. Darüber wurde im Handelsrecht die Weimarer Republik, das sogenannte dritte Reich, die vereinigten Wirtschaftsgebiete und zum Schluß die Bundesrepublik Deutschland gepackt. Alle Handelsfirmen sind die Fortsetzung der jeweils ersten. In unserem Fall der Weimarer Republik. Siehe auch GG Art. 140 (Weimarer Verfassung)
    Im Fall der Sozialistischen Sowjetrepubliken ist die Russische Föderation auch nur die Fortsetzung.

    Als Konsequenz aus den handelsrechtlichen Mandatsregierungen können auch alle von ihnen abgeschlossenen Verträge nur Handelsverträge sein.

    Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 ist ein Handelsvertrag und kein Friedensvertrag wie vielfach behauptet wird. Auf dem Deckel des Vertrages steht: „Treaty of Peace“ – „Vertrag zum Frieden“. Ein völkerrechtlicher Friedensvertrag schreibt sich wie folgt: „Peace Treaty“ – Friedensvertrag“ Mit solchen Wortschöpfungen werden wir seit fast 100 Jahren getäuscht.

    Nach 1949, in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland stand in unseren Ausweisen nur noch Name und nicht mehr Familienname. Das gültige internationale deutsche Gesetz, daß HGB vom 10. März 1897 besagt im Art. 17. „Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, […]“. Durch diese weitere Täuschung konnten die Staatsangehörigen der jeweiligen Bundesstaaten ausgeraubt werden.
    (Siehe aus Lastenausgleich 1952: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0234_lag_de.pdf)

    Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV)
§ 28 Antrag
    (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
    1.
    Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;

    http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

    Merke: Vertragsrecht bricht Völkerrecht !

    Der SHAEF-Vertrag der Alliierten aus dem Jahre 1944 ist ebenfalls ein Handelsvertrag der den Schutz der Staatsangehörigen des Kaiserreiches laut Haager Landkriegsordnung (HLKO) schützt. Auch wenn die Alliierten ihren Vertrag Gesetz nennen. Es bleibt nur ein Handelsrechtlicher Vertrag.
    Auch dies fällt unter Täuschung.

    Das „Gesetz“ Nr. 52 Sperre und Kontrolle von Vermögen besagt:

    Artikel VII (Begriffsbestimmungen): „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

    Merken wir uns: Der Begriff Deutschland ist für die Alliierten des Jahres 1944 die Hitlerdiktatur im Jahr 1937.

    Artikel I (Arten von Vermögen):
    1. Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit hin- sichtlich Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen Kontrolle durch die Militärregierung unterworfen:

    (a) Das Deutsche Reich oder seine Länder, Gaue oder Provinzen oder eine gleichartige staatliche oder kommunale Verwaltung, deren Dienststellen und Organe, einschließlich aller gemein- wirtschaftlichen Nutzungsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Monopol- betriebe, die durch irgendeine der vorgenannten Organisationen kontrolliert werden ;
    (b) Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, mit Ausnahme des Deutschen Reiches, die sich mit einem Mitglied der Vereinten Nationen zu irgend einem Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustand befanden, und Regierungen, Staats- angehörige und Einwohner von Ländern, die seit diesem Tage von den vorgenannten Staaten oder von Deutschland besetzt waren;“ (siehe auch HLKO Art. 46 “Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.” Art.56 „Das Eigentum der Gemeinden […] ist als Privateigentum zu behandeln.“)
    Es fällt in diesen Texten auf: Die Gemeinden unterliegen nicht der Sperre und Kontrolle von Vermögen. Dies schließt die völkerrechtliche HLKO aus. Die Staatsangehörigen des „Deutschen Reiches (Kaiserreich vor 1918) sind von der Sperre und Kontrolle von Vermögen nach dem Völkerrecht ausgenommen.
    Dies dürfte für alle von Interesse sein die glauben die Verträge würden nicht eingehalten. Wichtig ist es sie zu kennen und sie einzufordern !

    Der dritte Vertrag im Handelsrecht ist der oben aufgeführte 2+4 Vertrag. In diesem Vertrag geben die handelsrechtlichen Parteien die Besetzung des Kaiserreiches auf.
    Außenminister Baker USA setzt den Art. 23 (Geltungsbereich des GG) 1990 außer Kraft und übergibt die Verwaltung der Bundesbürger, nicht aber der Staatsangehörigen der Bundesstaaten von vor 1918, an den Verein im Handelsrecht Europäische Union.
    In den Jahren 2006 bis 2010 werden durch die Bereinigungsgesetze die Verordnungen, Anordnungen und Empfehlungen der direkten Besatzungsverwaltung für Staatsangehörigen der Bundesstaaten durch Streichung des Geltungsbereich außer Kraft gesetzt. Gesetze können nur von einem souveränen Staat erlassen werden. Die BRD-Verwaltung greift in den Jahren 2011 und 2009 bei der ZPOEG und der StPOEG auf die Gesetze des Kaiserreiches aus dem Jahr 1877 zurück.

    Merke: ZPOEG, StPOEG, BGBEG sind nur Verordnungen einer Handelsverwaltung.

    Quellen zu den Bereinigungsgesetzen (Gesetzblätter): 1. BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866ff, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 2. BGBl. 2007, Teil I, Nr. 59, S. 2614ff, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007 3. BGBl. 2010, Teil I, Nr. 63, S. 1864ff, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010.
    Ab 1990 wird die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland nach und nach ins Handelsrecht gesetzt. Aussenminister Genscher hat am 03. Oktober 1990 im Auftrag der Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ angemeldet. Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO. Ein Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland existiert bei der UNO nicht.
    Weitere Infos der Gemeinde Neuhaus i.W. auf: http://workupload.com/file/gExuCxwY

    Wenn wir diese Zusammenhänge verstanden haben können wir erkennen welche einzigartige Chance wir in unserem Land jetzt haben.

    Wir können im Gegensatz zu unseren Nachbarn unsere Handelsverwaltung ohne Gewalt, friedlich durch unsere Handlungen absetzen. Die Voraussetzungen bietet das Völkerrecht die HLKO.
    Wir sind bis zum Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg noch immer ein besetztes Land, aber die Staatsangehörigen nach RuStAG 1913 (Reichs-, und Staatsangehörigkeitsgesetz – http://justitia-deutschland.org/R/RuStAG-1913.htm) können sich ab dem 12. September 1990 nach dem 2+4 Vertrag wieder selbst ohne direkte Verwaltung der Alliierten organisieren.
    Das heißt: Die Gemeinden und Städte die nach 1990 von den Alliierten ins Handelsrecht gesetzt wurden sind jetzt als Gebietskörperschaft mit dem Bodenrecht wieder freigegeben. Die Staatsangehörigen die ihre Vorfahren bis vor 1914 (RuStAG 1913) nachweisen können haben die Möglichkeit die rechtsfähige Gemeinde wieder zu aktivieren.

    Auszug aus der Aktivierungsurkunde der Gemeinde Neuhaus vom 08. April 2013 an die Alliierten, die UNO und die Behörden der BRD zur Kenntnisnahme per Fax:

    „ […] setze Sie hiermit in Kenntnis, dass die Gemeinde Neuhaus (ab 1036) in der Preußischen Provinz Westfalen nach der Gemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19.03.1856 von Preußischen Staatsangehörigen bewohnt wird und aktiv ist.

    Laut Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 ist es laut Artikel 43 untersagt neue Länder, Städte oder Gesetze anzuordnen. Die Namensänderung im Jahr 1957 in Schloß Neuhaus und die Eingemeindung – durch „Nordrhein Westfalen“ – am 01. Januar 1975 widersprechen dem gültigen Völkerrecht, stellen ein Kriegsverbrechen dar und sind somit nichtig. Wir erinnern Sie auch an den Befehl Nr. 46 der Alliierten Hohen Kommission der 1955 von der UDSSR aufgehoben wurde.

    Inwohner der Gemeinde Neuhaus sind freie Männer und Frauen und Staatsangehörige des Königreich Preußens. […] „

    Wir fordern Sie auf, als Besatzungsmacht über das Deutsche Reich dafür Sorge zu tragen, dass die NGO/Company „Bundesrepublik Deutschland“ keine Angehörige der Bundesstaaten / Deutsches Reich plündert oder deren Eigentum einzieht. Sie verstoßen damit gegen geltendes Völkerrecht (HLKO Artikel 43,46,47 )

    Die aktivierte Gemeinde kann sich nach intentionalem Recht selbst organisieren. Wir können uns jetzt entscheiden ob wir mit der Verwaltung der Alliierten in dem Verein Europäische Union (im Handelsrecht) aufgehen wollen oder ob wir uns wieder selbst als souveräner Staat organisieren. Auf dem Gebiet des Amt Neuhaus in Westfalen / Gemeinde Neuhaus in Westfalen gilt als Beispiel kein ESM-Vertrag. Dies hat die EU in ihrem Antwortschreiben zur Kenntnis genommen.

    Viele aktivierte Gemeinden können mit den westlichen Alliierten des ersten Weltkrieges den Friedensvertrag verhandeln. Mit Russland haben wir zum WK I bereits den völkerrechtlich gültigen Friedensvertrag von Brest-Litovsk vom 03. März 1918. Wenn der Friedensvertrag mit den westlichen Alliierten abgeschlossen wird, ist unser Land wieder voll souverän. Wichtig: Der erste Weltkrieg wurde nach Verträgen begonnen und nur nach diesen Regeln kann er auch wieder beendet werden !

    (http://www.1000dokumente.de/index.htmlc=dokument_de&dokument=0011_bre&object=translation&l=de)

    Es gibt in unserem Land viele Gruppen die glauben das Deutsche Reich, Preußen (auch Freistaat Preußen von 1920 im Handelsrecht) oder ein Königreich zu sein. Alle diese Gruppen im Handelsrecht (Vereinsrecht) halten sich nicht an das Völkerrecht, die völkerrechtlichen Verträge, um zu einem Friedensvertrag und dadurch an die volle Souveränität zu gelangen. Die Lösung kann nur über die Gemeinde und damit in der Verwaltung zum Kreis usw. gehen. Man kann das Haus nicht mit dem Dach beginnen. Einige Gruppen sind bereits in den Verdacht gekommen mit Diensten zusammen zu arbeiten. Ein deutlicher Hinweis auf die Arbeit der Dienste ist, daß sie die Gruppen im Handelsrecht organisieren oder sie auf die eine oder andere Weise ins Handelsrecht ziehen.

    Souverän heißt: Wir entscheiden ob über unserem Land Gift in den Himmel gesprüht wird, ob wir alle von den Diensten der Alliierten (NSA u.a.) abgehört werden, welches Geldsystem wir haben wollen, ob Bargeld abgeschafft werden soll, ob wir die Verträge wie ESM, TIPP, NATO usw. anerkennen oder nicht. Alle diese Probleme die im Internet jeden Tag breit diskutiert werden haben wir in unserer Hand.

    Wer eine Gemeinde aktivieren möchte sollte sich auf einen Rechtskreis vor 1914/18 festlegen. (Staatsrecht)

    Dies ist der wichtigste Punkt bei der Aktivierung der Gemeinde:

    Nur im Staatsrecht vor 1914 ist der Schutz der HLKO gewährleistet. Wer sich auf die Zeit nach dem WK I einläßt ist im Handelsrecht und angreifbar / vernichtbar !

    Das Spiel im Handelsrecht heißt Monopoly: Sie haben die Bank, sie können jederzeit die Spielregeln ändern, sie haben die Schloßallee und Badstraße, Bahnhof einfach alles. Wer mitspielen möchte kann auf Dauer nur verlieren. Das zeigt die Geschichte der letzten 97 Jahre all zu deutlich !

    Die Gemeinde Neuhaus hat die Landgemeindeordnung der Preußischen Provinz Westfalen vom 19. März 1856 und die Verfassung des Deutschen Bundes von 1871 angenommen. Man sollte die

    Gemeinde, Gemeindegrenzen und die gültige Gemeindeordnung kennen. (http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?preussen1900.htm)
    (http://daddelfit.de/cms/landgemeindeordnung/)

    Die Verfassung des Königreich Preußen wurde von den Staatsangehörigen mit ihrem Leben (Blutsonntag in Berlin) und mit Festungshaft (z.B. Gerichtsreferent Franz Löher in Neuhaus i.W., Paderborn) durchgesetzt und 1850 vom König von Preußen unterzeichnet. In dieser Verfassung finden sich viele bürgerliche Rechte. (http://www.verfassungen.de/de/preussen/preussen50.htm#2)

    Am 1. Januar 1871 wurde die Verfassung des Deutschen Bundes als Zusammenschluß der souveränen Bundesstaaten vollzogen. Es gibt weltweit nur drei Zusammenschlüsse mit souveränen Bundesstaaten. Das sind die Schweiz, Amerika und der Deutsche Bund.(http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung70-i.htm)

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist:

    Rechtsfähigkeit: Die Gemeinde aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg hat ihre Rechtsfähigkeit nie verloren.

    Organisation der aktivierten Gemeinde: Die Gemeindemitglieder die ihren Wohnsitz nach Art. 7 des BGB vom 18. August 1896 in der aktivierten Gemeinde begründen und sich von der Firma Gemeinde (im Handelsrecht) abgemeldet haben, unterliegen wieder dem Schutz des völkerrechtlichen Vertrag, der HLKO und dem Schutz des internationalen deutschen Recht. Damit ist die Gemeinde wieder organisiert.

    Geschäftsfähigkeit der organisierten Gemeinde: Die Geschäftsfähigkeit erlangt die Gemeinde wenn über 50 Prozent der deutschen Staatsangehörigen ihren Wohnsitz in der aktivierten Gemeinde begründen. In diesem Fall muß die BRD-Verwaltung die Organisation mit allen Unterlagen, Dateien, Gebäuden und Mitarbeitern nach dem gültigen Völkerrecht übergeben. Die Gemeinde ist dann nicht mehr an Anweisungen der BRD Behörden oder der EU gebunden. Nach unserem Wissen gelten dann auch keine Schulden aus der Zeit vor der Geschäftsfähigkeit. Die Schulden verbleiben bei der ehemaligen Gemeinde im Handelsrecht ! Die dann staatliche Gemeinde kann sich, ohne Abgaben an andere, selbst finanzieren und die Gemeindemitglieder entscheiden selbst über ihre Belange wie zum Beispiel die Organisation des Kindergartens. Die Gemeinde kann auch die Bürgerrechte verleihen.

    Voraussetzung ist die handelsrechtliche Kündigung mit Hinweis auf den Art. 119 (Anfechtung wegen Irrtums) des BGB von 1896. Der Nachweis der Staatsangehörigkeit mit der Staatsangehörigkeitsurkunde, die einen richtigen Antrag nach RuStAG 1913 und die richtige Staatsangehörigkeit wie zum Beispiel die Staatsangehörigkeit des Kgr. Preußen beinhaltet, ist die Voraussetzung um bei einem Friedensvertrag mitbestimmen zu können und die Rechte als Staatsangehöriger wieder zu erlangen.

    Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.
    AuslG-VwV: http://www.info4alien.de/vwv/vwv_1.htm
    Ausländergesetz vom 28. 04. 1965: http://www.zaoerv.de/25_1965/25_1965_3_b_499_515.pdf
    “1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”
    “1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaater). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”
    Die BRD – Behörden sind im Auftrag der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag verpflichtet die öffentliche Ordnung in unserem Land zu gewährleisten. Dazu gehört die Verwaltung der Einwohnerdaten, das Katasteramt usw. Es gibt jeweils für die deutsche Frage zuständige Personen in den Behörden. Die Bestätigung der Staatsangehörigkeit kann deshalb nur über den sogenannten „gelben Schein“ erfolgen ! Solange in der Gemeinde in der Überzahl Bundesbürger wohnen, übernimmt die Bestätigung der Staatsangehörigkeit die BRD-Verwaltung.

    Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:

    Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

    Staatsangehörige gegenüber Apoliden: https://www.youtube.com/watch?v=xsWZjuBruwk

    Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde: https://www.youtube.com/watch?v=RCutgkEEe9I

    ESM-Enteignung vorbeugen: https://www.youtube.com/watch?v=A-hkQn5eXKM

    GEZ konkludenter Vertrag: https://www.youtube.com/watch?v=8xVu4aYQx4w

    Steh auf für den Weltfrieden: https://www.youtube.com/watch?v=y4lm6d7oxFM

    Weltfrieden – russisch: https://www.youtube.com/watch?v=xx3phyLTLyA

    Weltfrieden – englisch: https://www.youtube.com/watch?v=LNzCPbUr_CE

    • hallo matthias. Warum sollte Mann und Frau Naturrecht sein? Wo steht das? Und wenn es irgendwo steht, kann es der Logik folgend durch diese Begriffsdefinition, ja schon wieder nur gesetztes, also positivers Recht sein. Weiter – Warum sollten wir denen die Deutungshoheit überlassen, die sie übrigens beanspruchen, deswegen geht es nie um Recht, dieses ist auch nur eine Maske für Macht und deren Missbrauch.
      Wenn der Mensch auch eine Maske sein soll, wie lautet denn der Begriff dafür hinter dieser Maske? Das wüsste ich gern und bin echt gespannt. Mann und Frau kann es nicht sein, denn es sind echt unterschiedliche Wesen. Deswegen habe ich in meiner Willenserklärung den Menschen auch in seiner biol. Bezeichnung erwähnt. Ich nutze dies nur, wenn es mir nutzt, sie in Ihren eigenen Definitionen zu kriegen. Vergleicht man Begriffe im Köbler untereinander, stellt man dabei auch erhebliche Ungereimtheiten fest, vergleiche beispielsweise Mensch und Staatsangehörigkeit. Wobei wir beim Thema wären, denn Deine ellenlange Replik dreht sich nur um positives Recht. Damit habe ich nichts mehr am Hut, maximal meine Person, deren Nutzer ich nur bin. Menschen haben damit nichts zu schaffen. Alles was Du schreibst, ist Einlassung in deren Spiel. Das habe ich mittlerweile begriffen.
      Aber wer es mag. Ich nicht mehr. Deine Antwort hat mit dem Thema nichts zu tun.

      • Hallo Andreas,

        das höchste Recht auch bei Frauen und Männern ist das
        Vertragsrecht. Damit kann man sogar das Völkerrecht
        ausschalten. z.B. Bundesbürger den Schutz durch die
        HLKO.
        Das Vertragsrecht durchzieht die ganze Kugel und wird
        von allen – zumindest der absoluten Mehrheit – akzeptiert.

        Die Familien die im Hintergrund stehen haben alles durch
        Vertragsrecht organisiert !

        Du solltest Dir mal die folgende PDF-Datei durchlesen:

        http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/die-bedeutung-des-uns-vorenthaltenen-wissens-vom-recht.pdf

        Gruß matthias

        • die pdf. kenne ich, lies auch bitte die Antworten von Konstantin. Wenn Du auf den Begriffen bestehst, ist auf jeden Fall Mann und Frau auch unscharf, es müssten Männer und Weiber heißen, wie adjektiv männlich/weiblich. Der personenbezogene Gegenpart von Frau ist Herr.
          Und genauso schreiben die uns auch an. Sehr geehrter Herr/Frau… im Briefkopf, -fenster genauso.
          Wenn ich als Mensch in die Interaktion mit anderen gehe, von mir aus in die Person schlüpfe, ist gegen AGB und Vertragsrecht nichts zu sagen, solange gegen das Prinzip der Augenhöhe und Freiwilligkeit nicht verstoßen wird.
          Vielleicht wäre hier auch das Wort Recht der falsche Ausdruck und man sollte in der Abgrenzung lieber von gegenseitigen Vereinbarungen und Absprachen reden. Die betonen das Gemeinsame.
          Ich würde über diese juristischen Spitzfindigkeiten garnicht diskutieren wollen, wenn es nicht benutzt worden wäre, um einen cleveren Weg zu finden, diese Grundprämissen im Handels- und Vertragsrecht elegant auszuhebeln, so dass Menschen damit übertölpelt werden und auf einmal im Zwang stehen.
          Letzlich geht es nur darum, einen in der Interaktion mit dem System gangbaren Weg für die Menschen, die schon in Freiheit und Verantwortung leben wollen, zu finden, aus genau diesem Zwang in einer Übergangsphase und in Umbruchzeiten zu finden. Das Ganze möglichst ohne Kampf, Druck und Stress. Da ist letzlich jeder Vorschlag und Weg willkommen und da sollte auch jeder seinen eigenen suchen und finden.
          An ein universelles Lösungsmittel glaube ich ohnehin nicht, da wir es überall mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun haben.

      • Hallo Andreas Clauss, ich teile deine Ansicht und es macht überhaupt keinen Sinn mit denen rumzumachen. Das ist deren Spiel. Daher kann die Distanz zur Sache, die mit dieser Erklärung zum Ausdruck gebracht wird, folglich nicht falsch sein. Danke für die Inspiration.

        In dem Sinne,
        Grüße aus Staßfurt:)

    • diese „antwort“ geht meines erachtens an dem anliegen von andreas total vorbei, ja, irgendwie empfinde ich diesen worterguß -an dieser stelle- nervend, zumal diese ausführungen überall „reingehauen“ werden, wo es gerade opportun erscheint.

      deine zeilen würdigen weder die arbeit noch die gedanken von andreas, was sehr schade ist. wenigstens ein paar worte, direkt bezugnehmend auf seine ausführungen, hätten gereicht, diese meine kritik nicht zu provozieren.

      @andreas:
      auch ich möchte mich bei Dir für Deinen unermüdlichen einsatz, vor allem aber dafür, dass Du Deine gedanken und einsichten auf diesem wege mit allen teilst, ganz herzlich bedanken !

      deine gedanken haben mich sehr nachdenklich werden lassen, und ich frage mich, ob und wie es möglich sein könnte, rein auf natrurrechtsbasis in dieser „welt“ in FREIHEIT zu bestehen. darüber werde ich noch eine weile grübeln. mein bauchgefühl sagt mir, daß wir zumindest zunächst, sozusagen in einem ersten schritt, wieder in ein GÜLTIGES und LEBENDIGES rechtsumfeld gelangen müssen.

      dir wünsche ich weiterhin viel kraft und vor allem gesundheit, auf daß Du Deinen weg so weiter gehen kannst.

  • Hallo Andreas,
    ein ganz toller Artikel! Vielen Dank für dein Mut und Fleiß!
    Wir sind alle Frei

    • Danke, aber leider haben wir uns mit der Annahme der Treuhandschaft über die Person freiwillig in die Sklaverei übergeben. Als Menschen sind wir schon frei. Nur wer weiß und nutzt das?

      • Man ist theoretisch frei, praktisch aber nicht. Wenn man nach Freiheit strebt, gehen die anderen Sklaven auf einen drauf. Das ist doch der Knackpunkt.

  • Schön,daß Du es jetzt auch so ER-kennst!

    Herzliche Grüße!
    …von Dem,der den Wolf tanzt.
    Weshalb meine Mutter mich Wulfhard nannte.

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